M&A und alternative Streiterledigung

M&A-Transaktionen erfordern - vom klassischen Kaufvertrag abweichende - Fachkenntnis. Im Unterschied zum staatlichen Gericht können die Parteien bei allen Arten der der alternativen Streiterledigung (Alternative Dispute Resolution - ADR) Fachleute (zB  aus der einschlägigen Unternehmensbranche, M&A-Anwälte oder Buchsachverständige) bestellen und bei einer Ersatzbestellung mit einer klugen Auswahl durch die benennende Stelle rechnen.

 

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