Warum Namen bei Türklingeln stehen dürfen, Private Client 2018

Datenschutz. Wenn überhaupt, dann müssen öffentlich sichtbare Namensschilder nur auf Wunsch des Betroffenen entfernt werden.

Die Ankündigung von Wiener Wohnen, wegen der Datenschutz Grundverordnung sämtliche Namensschilder an Klingelkästen der Gemeindebauten zu entfernen, hat über die Landesgrenzen hinaus hohe mediale Wellen geschlagen. Satiremagazine haben das Thema begierig aufgenommen und zu Recht persifiliert.

Arge Daten ist auf den Zug aufgesprungen und fordert von kommunalen Hausverwaltungen bis zum Privatvermieter dieselbe Maßnahme. Sie empfiehlt Mietern zudem nach Abmahnung ihrer Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe von 1000 Euro zu verlangen. Dass sich zuletzt sogar die EU- Kommission zu Wort gemeldet und klargestellt hat, dass aus der DSGVO keine Pflicht zur Entfernung von Namen an Klingeln und Postkästen folgt, kann die eingetretene Verwirrung nicht ungeschehen machen. Daher ein Versuch, einen der ersten DSGVO- Aufreger zu versachlichen.

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