Neuer Katalog für Investitionen in China

Seit fast zwei Jahrzehnten werden Auslandsinvestitionen in China durch einen sogenannten Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue ("Katalog") gesteuert, der im Wesentlichen vorschreibt, welche Investitionen Ausländer in welcher Form tätigen dürfen. Nun ist ein neuer Katalog in Kraft, der den aus dem Jahr 2007 ersetzt und die Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen den aktuellen Entwicklungen und politischen Zielen in bestimmten Industriebereichen anpasst.

Vier Kategorien
Der neue Katalog enthält - wie seine Vorgänger - eine Liste aller relevanten Industriesektoren und teilt diese in die Kategorien "Gefördert","Beschränkt" und "Verboten" ein. In die vierte Kategorie "Erlaubt" fallen all jene Investments, die nicht ausdrücklich in einer der anderen drei Kategorien genannt werden.

Während Vorteile für geförderte Investitionsprojekte wie zum Beispiel staatliche Subventionen oder Bewilligungen in vereinfachten Genehmigungsverfahren spezialgesetzlich geregelt sind, sind Beschränkungen bei Rechtsformwahl und Beteiligungsverhältnissen weiterhin im Katalog selbst geregelt, und zwar im Wesentlichen in den folgenden Formen:

Keine 100-Prozent-Tochterfirma
Einige Investitionen sind nur in Form eines Equity Joint Ventures oder eines Cooperative Joint Ventures zulässig, das bedeutet, ein ausländischer Investor kann keine 100-Prozent-Tochtergesellschaft gründen. Manche Investitionen erfordern, dass die chinesische Seite eine relative Mehrheit halten muss; die Summe der Anteile des oder der chinesischen Partner muss also größer sein als die Anteile jedes einzelnen ausländischen Investors. Andere Investitionen erfordern wiederum, dass die chinesische Seite sogar die Mehrheit der Anteile halten muss; die Summe der Anteile des oder der chinesischen Partner muss also mindestens 51 Prozent betragen.

Wesentliche Neuerungen
Der neue Katalog zeichnet sich insbesondere durch die folgenden Änderungen aus: Insgesamt erhöht sich die Anzahl der gelisteten Investments gegenüber dem Katalog 2007 im geförderten Bereich um drei Prozent, während sie sich im beschränkten Bereich reduziert (minus sieben Prozent). Ebenfalls reduziert wurde die Anzahl von Rechtsform- und Beteiligungsbeschränkungen (minus 12 Prozent beziehungsweise minus zwei Prozent). Obwohl das den generellen Trend zu mehr Öffnung bestätigt, verbleiben doch immer noch mehr als 80 Rechtsform- und Beteiligungsbeschränkungen bestehen.

Beschränkung in Automobilsparte
Im Bereich Automotive wurde die bisher geförderte Herstellung ganzer Autos nun aus dem Katalog entfernt, die Förderung von Investitionen in diverse Schlüsselkomponenten, wie zum Beispiel für Elektroautomobile, hingegen neu aufgenommen. Aber auch im Bereich Automotive wurden nun teilweise Beteiligungsbeschränkungen eingeführt. Vermehrt gefördert werden nun auch Investitionen in andere strategisch wichtige Bereiche, wie u.a. die Informationstechnologie. Betroffen ist hier die Produktion von bestimmten neuen Internettechnologien und Touchscreens, aber auch die Transporttechnologie, wie die Produktion bestimmter Eisenbahnbaumaschinen und das Design von Tiefseeschiff-Bauteilen; Letzteres beschränkt auf Joint Ventures.

Forcierte Umwelttechnologien
Auch im Bereich Umwelttechnologien wurden neue Investitionen nun in die Kategorie "Gefördert" aufgenommen. Unter derartige Investitionen fällt die Herstellung von bestimmtem Recyclingequipment und Wasseraufbereitungsanlagen. Gewisse umweltschädlichere Investitionen sind im Gegenzug nun als "Beschränkt" gelistet, was u.a. die Produktion spezieller Farben und Lacke betrifft.

Reglementierung in Österreich
Westliche Investoren mögen die detaillierte Reglementierung von Auslandsinvestitionen befremdlich finden. Aber auch in Österreich gibt es gesetzliche Investitionslenkung: Neben sektorspezifischen Förderungen hat der österreichische Gesetzgeber mit der am 8. Dezember 2011 in Kraft getretenen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes sogar einen ganz konkreten Kontrollmechanismus für ausländische Investitionen eingeführt:

Gemäß Paragraf 25a des Außenwirtschaftsgesetzes bedarf der Erwerb eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen, die in einem die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Geschäftsbereich tätig sind (wie zum Beispiel Krankenhäuser, Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen), bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte der Genehmigung des Wirtschaftsministers.

Rat an China-Investoren
Freilich sind diese Einschränkungen auf einzelne sensible Bereiche beschränkt, während China - trotz fortschreitender Öffnung - weiterhin Einschränkungen für eine breite Palette an Investitionen vorsieht. China-Investoren werden daher auch in Zukunft nicht umhin kommen, als Erstes genau zu prüfen, in welcher Form und mit welchen Beteiligungsverhältnissen ihre geplante Investition überhaupt möglich ist.

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