EU Inc. - Europa wagt einen neuen Anlauf für einheitliche Gesellschaftsform

Europa wagt einen neuen Anlauf. Mit dem am 18. März 2026 vorgelegten Vorschlag zur Schaffung einer „EU Inc.“ adressiert die Europäische Kommission ein zentrales strukturelles Defizit des Binnenmarkts: die fortbestehende Fragmentierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Ziel ist die Etablierung einer einheitlichen, vollständig digitalen und investorenfreundlichen Gesellschaftsform, die insbesondere Start-ups und Wachstumsunternehmen eine grenzüberschreitende Skalierung innerhalb der EU erleichtert und perspektivisch als europäisches Pendant zur US-amerikanischen Delaware Inc. (C‑Corporation) fungieren könnte.

 

Die Ausgangslage ist bekannt: Fragmentierte Märkte, regulatorische Hürden und limitiertes Wachstumskapital erschweren das Skalieren junger Unternehmen in Europa. Viele europäische Start-ups verlagern daher in einer späteren Wachstumsphase ihren Schwerpunkt in die USA, wo sie attraktivere Rahmenbedingungen für Expansion und einen besseren Zugang zu Kapital vorfinden.

 

Genau hier setzt der Vorschlag für die EU Inc. an: Die EU Inc. soll vollständig online, innerhalb von 48 Stunden, zu Kosten von höchstens EUR 100 und ohne Mindestkapital gegründet werden können. Damit sollen formale Hürden, die in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor gesellschaftsrechtliche Prozesse prägen, deutlich reduziert werden. Auch materiell folgt der Entwurf internationalen Marktstandards, etwa durch flexible Kapitalstrukturen, Non-Par-Value-Shares, frei gestaltbare Anteilsklassen und digitalisierte Anteilstransaktionen. Die EU Inc. wäre damit deutlich näher an der Logik moderner Venture-Capital-Finanzierungen als klassische europäische Gesellschaftsformen.

 

Organisatorisch setzt der Vorschlag für die EU Inc. auf Flexibilität. Ein Board of Directors führt die Geschäfte, Beschlüsse können digital gefasst werden, und unternehmerische Entscheidungen werden am Maßstab der Business Judgment Rule gemessen. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf Mitarbeiterbeteiligungen. Mit dem EU ESO adressiert der Entwurf ein im europäischen Kontext häufig genanntes Hindernis bei Mitarbeiterbeteiligungen: die Besteuerung ohne entsprechenden Liquiditätszufluss („Dry Income Problem“). Dieses Problem soll dadurch entschärft werden, dass die Besteuerung grundsätzlich nicht bereits bei Ausgabe der Anteile an die Mitarbeiter erfolgt, sondern erst zu einem späteren Liquiditätsereignis, insbesondere bei Veräußerung der Anteile, etwa im Rahmen eines Exits. Die konkrete steuerliche Ausgestaltung bleibt jedoch dem nationalen Recht vorbehalten, sodass weiterhin mit unterschiedlichen steuerlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu rechnen ist.

 

Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch eine zentrale Schwachstelle des Vorschlags: Art 4 relativiert den Anspruch auf echte Einheitlichkeit. Soweit die Verordnung keine abschließenden Regelungen trifft, greift weiterhin nationales Recht. Die EU Inc. ist damit keine vollständig supranationale Gesellschaftsform, sondern ein hybrides Modell, dessen konkrete rechtliche Ausgestaltung je nach Sitzstaat variiert. Corporate Governance, Haftungsfragen und zentrale Strukturentscheidungen bleiben damit potenziell unterschiedlich geregelt. Für grenzüberschreitend tätige Start-ups und Investoren birgt dies erhebliche Rechtsunsicherheit. Die vermeintlich einheitliche EU-Gesellschaft könnte in der praktischen Anwendung erneut durch nationale Besonderheiten geprägt sein.

 

Kritisch ist zudem, dass auch die institutionelle Infrastruktur zunächst nur teilweise harmonisiert wird. In einem ersten Schritt sollen die nationalen Unternehmensregister lediglich miteinander verbunden werden; ein zentrales europäisches Register ist erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Hinzu kommt, dass zentrale Bereiche wie Steuer- und Arbeitsrecht vollständig in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleiben. Die angestrebte Vereinheitlichung stößt hier an klare Grenzen und genau diese Grenzen könnten in der Praxis entscheidend sein.

 

Der Vorschlag für die EU Inc. vereint damit Fortschritt und Kompromiss zugleich. Er vereinfacht Gründungen, flexibilisiert Finanzierungsstrukturen und rückt Europa spürbar näher an internationale Standards heran. Doch der Anspruch einer vollständig harmonisierten Gesellschaftsform bleibt wohl unerreicht. Ob sich das Modell durchsetzt, hängt nicht allein von seiner rechtlichen Ausgestaltung ab, sondern vor allem davon, ob Investoren und Unternehmen die verbleibenden nationalen Unterschiede akzeptieren oder weiterhin auf etablierte Alternativen setzen.

Link zum Entwurf: https://commission.europa.eu/document/download/3e9822aa-8cef-40a1-904e-a53fc68e7265_en?filename=Proposal%20for%20an%20EU%20Inc%20corporate%20legal%20framework.pdf