Praktische Hürden beim Gewerbezugang, ecolex 2026, 538
MANZ Verlag
Bei reglementierten Gewerben ist von den Gewerbeanmeldern selbst oder den von ihnen namhaft gemachten gewerberechtlichen Geschäftsführern ein Befähigungsnachweis gegenüber der Gewerbebehörde zu erbringen. Der Gewerbezugang ohne Absolvierung einer Befähigungsprüfung ist vielschichtig und stößt in der Praxis nicht selten auf Vollzugsprobleme.
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