Die steigende Nachfrage nach Rechenzentren ist eine der sichtbarsten Begleiterscheinungen der Digitalisierung und des rasanten Wachstums von Cloud-Diensten und Künstlicher Intelligenz. Parallel dazu rückt nun eine Frage zunehmend in den Fokus von Behörden und Projektentwicklern: Unterliegen Data Center einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?
Eine aktuelle Feststellung in Niederösterreich deutet darauf hin, dass diese Frage künftig häufiger zu bejahen sein könnte. Die zuständige UVP-Behörde kam jüngst zum Ergebnis, dass ein geplantes Rechenzentrum UVP-pflichtig ist. Die UVP-Pflicht wurde dabei nicht unmittelbar aus dem Betrieb des Data Centers selbst abgeleitet, sondern aus den vorgesehenen Diesel-Notstromaggregaten, die als Feuerungsanlagen qualifiziert und damit unter den Tatbestand des Anhangs 1 Z 4 lit a UVP-G subsumiert wurden.
UVP-Pflicht durch Nebenanlagen
Gerade moderne Hyperscale- und KI-Rechenzentren verfügen regelmäßig über umfangreiche Notstromversorgungssysteme. Angesichts der hohen Anforderungen an Versorgungssicherheit und Ausfallschutz erreichen diese Anlagen zunehmend Leistungsklassen, die auch aus umweltrechtlicher Sicht relevant werden.
Für Projektentwickler bedeutet dies, dass die UVP-Frage künftig bereits in frühen Planungsphasen sorgfältig geprüft werden sollte. Die bisher oft vertretene Annahme, dass Data Center mangels eines spezifischen UVP-Tatbestands grundsätzlich nicht dem UVP-G unterliegen, ist zu kurz gegriffen.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die niederösterreichische Feststellung der UVP-Pflicht ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Es bleibt daher abzuwarten, ob und in welcher Form sich das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Frage befassen wird. Insbesondere wird von Interesse sein, inwieweit die Feuerungsanlagen als eigenständiger Anknüpfungspunkt für die UVP-Pflicht herangezogen werden können und welche Kriterien für die Zusammenrechnung von Anlagenteilen maßgeblich sind.
Eine höchstgerichtlich abgesicherte Rechtsprechung würde zur Rechtssicherheit für zukünftige Projekte beitragen.
Behörden nehmen Data Center verstärkt in den Blick
Unabhängig vom Ausgang des konkreten Verfahrens zeichnet sich bereits jetzt ein Trend ab: Data Center geraten zunehmend in den Fokus der UVP-Behörden. Entsprechende Feststellungsverfahren werden auch andernorts vermehrt in Betracht gezogen.
Dies ist wenig überraschend. Rechenzentren zählen zu den energieintensivsten Infrastrukturprojekten der kommenden Jahre. Neben dem Strombedarf rücken auch Aspekte wie Netzanschluss, Flächenverbrauch, Notstromversorgung, Kühltechnik und Emissionen zunehmend in den Mittelpunkt umweltrechtlicher Verfahren.
Anlassfall für den Gesetzgeber?
Die Entwicklung könnte auch Auswirkungen auf die anstehende UVP-G-Novelle haben. Seit der Koordinierung des Entwurfs zu Beginn des Jahres ist es still geworden. Doch schon oft wurden wir das letzte Jahr dann von der raschen Entscheidungsfreudigkeit des Gesetzgebers überrascht.
Da sich auf Basis der vermehrten Fälle aufzeigt, dass bestehende Tatbestände nur eingeschränkt geeignet sind, die Umweltauswirkungen großer Rechenzentrumsprojekte zu erfassen, wäre es durchaus denkbar, dass der Gesetzgeber künftig einen eigenständigen UVP-Tatbestand für Data Center schafft.
Vorbilder dafür finden sich bereits in anderen Bereichen der Infrastruktur. Ob Rechenzentren im Rahmen der nächsten UVP-G-Novelle tatsächlich ausdrücklich erfasst werden, bleibt abzuwarten.
Fazit
Auch wenn die jüngste niederösterreichische Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sendet sie ein klares Signal: Die UVP-rechtliche Beurteilung von Data Centern wird künftig an Bedeutung gewinnen. Projektentwickler und Investoren sollten die UVP-Frage daher bereits in der frühen Projektentwicklung gemeinsam mit den technischen Rahmenbedingungen analysieren und rechtlichen prüfen lassen. Gleichzeitig bleibt spannend, ob die Gerichte die eingeschlagene Linie bestätigen und ob der Gesetzgeber künftige Rechenzentrumsprojekte ausdrücklich im UVP-G verankern wird.
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