Wie der Datenschutz den Einsatz von Fotos beschränkt

Wien. Im Hinblick auf die seit 25. Mai anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt sich für Unternehmen häufig die Frage, wie sich das neue Regime auf die mannigfaltige betriebliche Nutzung von Bildern auswirkt. Schließlich ist es üblich, Mitarbeiterporträts auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen, At-Work-Fotos in sozialen Medien zu posten, Fotos der Teilnehmer von Veranstaltungen zu verwenden oder Personen als Werbetestimonials zu nutzen, um das eigene Image aufzupolieren.

Um den vollständigen Artikel zu lesen klicken Sie bitte hier.

Disclaimer
Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.