Anerkennung und Vollstreckung zivilgerichtlicher Entscheidungen Post-Brexit

Mit Ablauf des 31.12.2020 endete der in Art 126 des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangszeitraum und damit ua auch die Anwendbarkeit der bis dahin in Geltung stehenden europäischen Rechtsakte betreffend die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Besonderheiten, die bei Anerkennung und Vollstreckung nach dem Brexit zu beachten sind.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Publikation
Größe
215.62 KB
Disclaimer
Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.