Warum die Stiftungseingangssteuer abgeschafft gehört

Steuervorteile für Privatstiftungen sind Geschichte. Geblieben ist hingegen die Stiftungseingangssteuer, die Neugründungen erheblich behindert.

Als 1993 das Privatstiftungsgesetz eingeführt wurde, stellte sich rasch heraus, dass die österreichische Privatstiftung ein großer Erfolg werden würde. Fast alles, was in Österreich Rang, Namen und Vermögen hatte, errichtete in den 1990er-Jahren Privatstiftungen und brachte beträchtliche Vermögenswerte, meist Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Wertpapierportfolios, in die Stiftungen ein.

Dabei war der Großteil der Stifter nicht unbedingt vom dringenden Wunsch getrieben, sich von der Kontrolle und Entscheidungsgewalt über ihre Vermögen für immer loszusagen, was ja an sich das Wesen der Stiftung ausmacht. Es waren in den meisten Fällen eher massive Steuervorteile, die die Idee zur Errichtung einer Stiftung geradezu unwiderstehlich machte. Dies waren die drei größten:

  • Zum einen entfiel in einer Stiftung beim Übergang auf die nächste Generation die ungeliebte Erbschaftsteuer, die damals noch bis zu 50 Prozent betragen konnte und insbesondere dann schmerzte, wenn man sein Vermögen nicht ausschließlich den steuerlich begünstigten engsten Verwandten vermachen wollte.
  • Darüber hinaus konnte eine Stiftung österreichische Beteiligungen steuerfrei verkaufen. Das war natürlich das denkbar kostbarste Steuergeschenk für jeden, der im Sinn hatte, sein Unternehmen in nicht allzu ferner Zukunft zu verkaufen; und nicht selten folgten der Errichtung von Stiftungen in der damaligen Zeit schon nach wenigen Jahren beträchtliche Unternehmensveräußerungen.
  • Zu guter Letzt waren die Erträge von in einer Stiftung geparkten Wertpapierinvestments steuerfrei gestellt – zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie an die Begünstigten ausgeschüttet wurden.

Eintrittsgebühr ins Steuerparadies

Als Gegenleistung für diese massiven Steuervorteile sah der Gesetzgeber eine Eintrittsgebühr in dieses neugeschaffene Steuerparadies vor: Sie betrug 2,5 Prozent vom eingebrachten Vermögen und wurde in Anbetracht der gebotenen steuerlichen Vorteile als angemessen empfunden.

Doch all diese aus der Sicht der Steuergerechtigkeit nicht unbedingt leichtverdaulichen Steuerzuckerln der Privatstiftung in ihrer Frühphase sind längst Vergangenheit. Still und leise wurden sie Schritt für Schritt abgeschafft, oder sind – wie im Fall der Erbschaftsteuer – obsolet geworden.

Relikt aus der Urzeit

Geblieben ist allerdings bis heute die 2,5-prozentige Stiftungseingangssteuer. Und sie erscheint dem Praktiker des heutigen Stiftungswesens wie ein Relikt aus längst vergangenen Tagen der kreativen Steuergestaltung; ein Relikt, das heute allerdings als anachronistischer Störenfried in Erscheinung tritt, der die Gründung von neuen Stiftungen massiv behindert.

Denn da eine österreichische Stiftung gegenwärtig keine ertragssteuerlichen Vorteile mehr bietet, ist die Stiftungseingangssteuer für die Unternehmergeneration der Gegenwart zu einem Kostenfaktor geworden, der die Errichtung von neuen österreichischen Stiftungen oder auch nur die Zuführung von Eigenkapital in bestehende Stiftungen äußerst unattraktiv macht. Die damit ursprünglich geplante standortsichernde Funktion der Privatstiftung wird dadurch konterkariert; und so ist aus dem Erfolgsmodell "österreichische Privatstiftung" in den vergangenen Jahren ein trauriger Ladenhüter geworden.

Andere Abgaben wurden abgeschafft

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen des Steuerrechts den vernünftigen Weg eingeschlagen, die von der Wirtschaft oft als Wegelagerei empfundenen Gebühren und Verkehrssteuern auf Kapitalzufuhr abzuschaffen. Man denke an die Abschaffung der einprozentigen Gesellschaftsteuer (des Äquivalents zur Stiftungseingangssteuer bei Kapitalgesellschaften) oder die Abschaffung der Darlehensgebühr (0,8 Prozent für Kreditverträge).

Es wäre an der Zeit, jetzt – im Zuge der geplanten Novellierung des Privatstiftungsgesetzes – diesen Beispielen zu folgen und auch die mittlerweile anachronistische letzte verbliebene Gebühr auf Kapitalzufuhr – nämlich die Stiftungseingangssteuer – abzuschaffen. Budgetär würde dem Fiskus dadurch de facto nichts entgehen, da es in den letzten Jahren kaum noch zu neuen Stiftungen gekommen ist; ein Dornröschenschlaf, der mit der Abschaffung der Stiftungseingangssteuer sicher bald zu einem Ende kommen würde. (Paul Doralt, 8.12.2018)