Pressemeldungen

03.02.2022

Mit der Ernennung von zwei Counsel startet DORDA ins neue Geschäftsjahr

Andreas Seling und Philip Exenberger sind nun als Counsel für DORDA tätig.

DORDA hat zwei ihrer renommierten Mitarbeiter zu Counsel ernannt. Diese Position steht erfahrenen DORDA Rechtsanwälten offen, die sich nicht nur in der Kanzlei verdienstlich gezeigt, sondern sich auch am Markt bereits einen Ruf erarbeitet haben.

"Andreas Seling provides very pleasant cooperation and is pragmatic, with sound expertise."
(Chambers Europe, 2020)

Dr Andreas Seling, M.B.L. (39 Jahre) ist seit 2010 im IT/IP-Team von DORDA tätig, seit 2014 als eingetragener Rechtsanwalt. Er ist Mitglied der DORDA Digital Industries Group sowie der Health & Life Science Group.

Andreas Seling ist auf IP-Recht, insbesondere UWG, Marken- und Design, Muster- und Patentrecht spezialisiert. Hier deckt er vor allem auch die Schnittstelle zu neuen Medien mit Mandanten aus dem Technologiebereich und Social Media als weiteren Schwerpunkt ab. Andreas Seling ist am Markt als Experte in internationalen Rankings ausgewiesen, so zB in Chambers und The Legal 500.

Andreas Seling ist auch als Autor in seinen Fachbereichen sehr aktiv und hat zuletzt im "Praxishandbuch UWG" sowie im Handbuch "IP in der Praxis", beide herausgegeben von Axel Anderl, veröffentlicht. Daneben trägt er sowohl an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen zu seinen Themenbereichen vor.

Dr Axel Anderl, Managing Partner, Leiter der IT/IP & Datenschutz Focused Practice bei DORDA sowie Leiter der DORDA Digital Industries Group freut sich über die Ernennung: "Andreas ist ein langjähriger, sehr verdienstvoller und loyaler Anwalt meines Teams, der sich über die Jahre am Markt einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat. Er ist mit seinem modernen Zugang und Beratung im IP-Bereich auch eine wichtige Stütze der Digital Industries Group. Es freut mich daher persönlich, dass Andreas den nächsten Schritt in seiner Karriere bei DORDA gesetzt hat und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit".
 

"Philip Exenberger was spot on in terms of everything you want and need from local counsel."
(Chambers Europe, 2021)

Mag Philip Exenberger (34 Jahre) arbeitet seit 2011 im DORDA Arbitration Focused Practice-Team, seit 2017 als eingetragener Rechtsanwalt. Er ist Mitglied der DORDA Digital Industries Group.

Philip Exenberger ist Spezialist für internationale Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit sowie andere grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten. Dabei liegt sein Fokus auf besonders komplexen Verfahren, insbesondere auch mit starkem technischem Fokus wie etwa bei Baurechtsstreitigkeiten. Philip Exenberger verfügt über langjährige Erfahrung mit umfangreichen Beweisverfahren; er vertritt Mandanten nicht nur vor Schieds- sowie staatlichen Gerichten, sondern berät auch schon zum Forderungsmanagement vor Einleitung von Schieds- oder Zivilverfahren.

Philip Exenberger hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Beiträge zu seinen Fachgebieten in nationalen und internationalen Publikationen. Er ist Mitglied der Young Austrian Arbitration Practitioners (YAAP) und von Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA). 

Dr Veit Öhlberger, Partner und Leiter der Arbitration Focused Practice bei DORDA zur Ernennung: "Ich freue mich mit Philip über diesen wohlverdienten Karriereschritt. Philip hat sich gerade in komplexen Streitigkeiten etabliert. Die Förderung und Weiterentwicklung junger Talente hat bei DORDA höchste Priorität und ist ein wesentlicher Faktor, um erstklassige Rechtsberatung für unsere Mandanten in allen wichtigen Märkten und Branchen zu leisten. Philip, der vor mehr als 10 Jahren seine Karriere bei uns begonnen hat, ist ein gutes Beispiel dafür."

Anderl ergänzt dazu: "Unsere Counsel zeichnen sich durch ihre Expertise sowie berufliche Erfahrung aus und genießen hohes Ansehen bei unseren Mandanten und am Markt. Das gesamte Team bei DORDA gratuliert beiden Kollegen herzlich zur Ernennung! Die Bestellung ist ein weiteres Zeichen unseres Wachstumskurses, den wir sowohl mit eigenen Talenten, aber auch mit lateral hirings fortsetzen wollen."

02.02.2022

Gelungener Auftakt der DORDA Digital Industries Talk-Reihe zum Thema TECH-Trends 2022

Der Innovationspionier und Leiter der Digital Industries Group, Axel Anderl und seine beiden Co-Leiterinnen Alexandra Ciarnau und Patricia Backhausen konnten bei der Auftaktveranstaltung der DORDA Digital Industries Talk-Reihe mehr als 70 Teilnehmer online begrüßen. Im Fokus der als Jahresauftakt gestalteten Veranstaltung standen die TECH-Trends 2022.

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin für IT/IP und Datenschutz sowie Co-Leiterin der Digital Industries Group beleuchtete die rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in den unterschiedlichen Projektphasen und Anwendungsfällen. Fazit: "Mit einem Technologieverständnis, solidem juristischen Know-How und Weitblick können rechtliche Hürden bei KI-Projekten – vom Produktdesign bis hin zur Vertragsgestaltung – überwunden werden.", so Alexandra Ciarnau.

In seinem Vortrag befasste sich Axel Anderl, Leiter der Digital Industries Group und Managing Partner bei DORDA mit dem TECH-Trend Blockchain. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen zB aus dem Kunst- und Immobilienbereich, aber auch Sharing von Gebrauchsgegenständen erklärte er den Einsatz von Non-Fungible Token (NFTs) und die Möglichkeit von Eigentumsübertragungen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie die Digitalisierung von physischen Gegenständen funktionieren kann, wo diese Sinn macht und was zu regeln ist. In der Praxis kommen NFT vermehrt zum Einsatz. Durch Nachlässigkeiten bei der Beschreibung der mit dem Besitz einhergehenden Rechte kommt es aber immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten und Streitigkeiten.

Welche Themen sich bei Investitionen in IT-Unternehmen regelmäßig stellen und wie man die Themen vertraglich abfedern kann, beleuchtete der Schwerpunkt Tech M&A Insight von Patricia Backhausen, Rechtsanwältin im M&A-Team und Co-Leiterin der Digital Industries Group bei DORDA. Zusammenfassend stellt Patricia Backhausen fest: "Gerade Open Source Software, Dienstnehmererfindungen und die Absicherung gegen Folgen von Ransomware Attacks sind immer wieder Thema bei Tech M&A Transaktionen. Hier muss man besonders darauf achten, sie in der Due Diligence und den Vertragsverhandlungen ausreichend abzudecken."

Last but not least durfte das Thema Internet of Things (IoT) unter dem Blickwinkel der neuen Regelungen nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und ein Überblick über aktuelle Gesetze und -vorhaben samt kursorischer Darstellung ihres Regelungsinhaltes und ihrem geplanten Inkrafttreten nicht fehlen.

Axel Anderl zum ersten Digital Industries Talk: "Neben den bereits etablierten DSGVO Clarity Talks werden wir unserer Community nun monatlich im Rahmen der Digital Industries Talks aktuelle Trends und die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit IT und Digitalisierung vorstellen. Über Breaking News aus dem Bereich der Digital Industries Group werden wir Sie parallel dazu weiter über unseren Newsletter und unseren juristischen Podcast "Clarity Talk on Air" informieren. Damit ergänzen wir unser bisheriges Angebot der regelmäßigen DSGVO Clarity Talks durch ein strukturiertes Format für den Tech Bereich.

20.01.2022

EuGH Urteil vom 20.1.2022 bringt endlich Rechtssicherheit für mehr als dreihunderttausend langfristig Aufenthaltsberechtigte in Österreich

DORDA Partner Elmar Drabek erwirkt Leitentscheidung zum nachhaltigen Schutz langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger in der Europäischen Union.

Drittstaatsangehörige, die wenigstens fünf Jahre rechtmäßig in Österreich niedergelassen waren, können ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erwerben. Ende 2021 hatten in Österreich mehr als 300.000 Drittstaatsangehörige diesen Status inne, der die höchste Stufe der einwanderungsrechtlichen Integration vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft bildet.

Der entsprechende Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) geht auf die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Richtlinie) zurück.

Im Interesse der Rechtssicherheit kommt der Verlust dieser besonderen Rechtsstellung nur in wenigen, von der Richtlinie präzise definierten Fällen in Betracht: etwa nach der Verurteilung wegen schwerer Straftaten, einer Abwesenheit aus Österreich von mehr als sechs Jahren (bei Übersiedlung innerhalb des Gebiets der Gemeinschaft) oder einer Abwesenheit von mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten aus dem Gebiet der Gemeinschaft (bei Übersiedlung in einen Drittstaat).

Nach dem Wortlaut der Richtlinie und des NAG tritt dieser Verlusttatbestand nicht ein, wenn der betroffene Drittstaatsangehörige nachweisen kann, sich pro Zwölfmonatszeitraum (nicht Kalenderjahr) wenigstens einen Tag in (irgend)einem EWR-Mitgliedstaat aufgehalten zu haben.

Nach dem Inkrafttreten des (die Richtlinie umsetzenden) NAG im Jahr 2006 spielte der Verlust der Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger in der Praxis der Niederlassungsbehörden und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nur eine untergeordnete Rolle. Vor einigen Jahren gingen die Behörden jedoch, insbesondere in Wien, dazu über, langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige anlässlich der Verlängerung ihrer Aufenthaltskarten (alle fünf Jahre) daraufhin zu überprüfen, ob diese Drittstaatsangehörigen weiterhin dauerhaft in Österreich niedergelassen wären und ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hätten. Dabei stützten sich die Behörden auf eine europarechtlich nicht gedeckte Bestimmung des NAG, die zudem Jahre nach der Richtlinie erlassen wurde.

Unvermittelt sahen sich Drittstaatsangehörige fünf, zehn oder gar fünfzehn Jahre nach ihrer Erstniederlassung in Österreich mit detaillierten niederlassungsbehördlichen Nachfragen zu Arztbriefen, Kontoauszügen und vielen anderen Aspekten ihres Berufs- und Privatlebens während der letzten fünf Jahre konfrontiert.

Wer die Behörden nicht von einem fortgesetzten Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich überzeugen konnte, verlor entweder jeglichen aufenthaltsrechtlichen Status oder wurde auf ein befristetes Aufenthaltsrecht zurückgestuft. Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, die in der zweiten Jahreshälfte 2020 nach monatelanger pandemiebedingter Abwesenheit nach Österreich zurückkehren wollten, wurden an der Einreise gehindert und meist ohne Aufklärung über die Möglichkeit der Erlangung befristeter Aufenthaltstitel zur Ausreise verhalten.

Diese Missstände hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 20.1.2022 (Rechtssache C-432/20) nachhaltig abgestellt. Unter besonderer Betonung des Grundsatzes der Rechtssicherheit hält der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie den Verlust der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten "von einem klaren, bestimmten und vorhersehbaren Kriterium abhängig [macht], das sich auf ein rein objektives Ereignis bezieht, sodass eine solche Auslegung am ehesten geeignet ist, den Betroffenen angemessene Rechtssicherheit zu garantieren". Deshalb, so der Gerichtshof, ist die Richtlinie dahingehend auszulegen, dass "jede physische Anwesenheit eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Gebiet der Europäischen Union während eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ausreicht, um zu verhindern, dass dieser Aufenthaltsberechtigte seine Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach dieser Bestimmung verliert, auch wenn eine solche Anwesenheit während dieses Zeitraums eine Gesamtdauer von nur wenigen Tagen nicht überschreitet". An diese Auslegung sind nunmehr alle mitgliedstaatlichen Niederlassungsbehörden und Gerichte gebunden.

Elmar Drabek, Partner und Leiter der Praxisgruppe Einwanderung & Staatsbürgerschaft bei DORDA, schritt vor dem Verwaltungsgericht Wien und dem EuGH für den Beschwerdeführer des Anlassfalles ein und begrüßt die klaren Worte des Gerichtshofes: "Das heutige Urteil beendet Jahre der Rechtsunsicherheit für mehr als dreihunderttausend langfristig Aufenthaltsberechtigte in Österreich und schützt Millionen langfristig Aufenthaltsberechtigte in der Europäischen Union vor der willkürlichen Durchleuchtung ihrer Lebensverhältnisse durch die Niederlassungsbehörden. Die schwerwiegende Rechtsfolge des Verlustes des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten liegt nicht mehr im Ermessen einzelner Sachbearbeiter, sondern knüpft wieder an klare, bestimmte und vorhersehbare Kriterien an. Wir mussten in den letzten Jahren immer wieder erleben, dass mitunter leichtfertige Grundrechtseingriffe der Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsbehörden erst von nationalen und europäischen Höchstgerichten abgestellt wurden. Umso mehr gibt die am Grundsatz der Rechtssicherheit orientierte Entscheidung des EuGH Anlass zur Hoffnung, dass langfristig Aufenthaltsberechtigte in Österreich künftig wieder ein Leben in Rechtssicherheit führen können."            

30.12.2021

777 Capital Partners vertraut auf das DORDA Real Estate Know-how beim Ausbau ihres Projektentwicklungsportfolios

Mit Hilfe der Experten von DORDA sichert sich die Immobilien-Investmentboutique 777 Capital Partner AG eine Projektentwicklung im Premiumsegment für Wohnimmobilien in Reith bei Kitzbühel - sechs Luxusimmobilien mit über 6.000 Quadratmetern Wohnfläche.

Mit einem Investmentvolumen von mehr als 70 Millionen Euro entwickelt und errichtet 777 Capital Partners AG bis Ende 2023 sechs freistehende Luxus-Chalets mit einer Wohnfläche von über 6.000 Quadratmeter.

DORDA Real Estate Partner Stefan Artner und Markus Buchleitner, Senior Associate Real Estate, haben den Ankauf dieses Projekt erfolgreich begleitet. Artner dazu: "Mein Team und ich freuen uns sehr, 777 Capital Partners bei diesem qualitätsvollen Projekt in einer der angesagtesten Gegenden Österreichs erfolgreich zu begleiten."

Unterstützt wurden Stefan Artner und Markus Buchleitner von Bernhard Müller (DORDA Partner, Öffentliches Recht, EU- & Vergaberecht) sowie und Valerie Luisa Fandl (Rechtsanwaltsanwärterin Öffentliches Recht).

Details zum Immobilienprojekt

Auf dem Grundstück sollen bis Ende 2023 sechs freistehende Luxus-Chalets mit einer Wohnfläche von über 6.000 Quadratmetern errichtet werden. Das Bauvorhaben wird gemeinsam mit MACH Architekten (MACH) aus Kitzbühel durchgeführt. MACH konnte in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl vergleichbarer Projekte erfolgreich realisieren.

"Mit diesem Vorhaben nutzen wir die Gelegenheit in eine der gefragtesten Lagen Österreichs zu investieren. In Kitzbühel und Umgebung gibt es eine sehr hohe Nachfrage nach Luxusprojekten, aber nur ein begrenztes Angebot, da der Markt nach wie vor stark fragmentiert bedient wird.", so Ralph Winter, Partner und Mitgründer der 777 Capital Partners AG.

21.12.2021

Datenschutz-Update im Rahmen der traditionellen Weihnachtsausgabe der DORDA DSGVO Clarity Talks

Kurz vor Ende des Jahres 2021 traf sich die DSGVO-Community rund um unsere DORDA Datenschutzexperten Axel Anderl, Felix Hörlsberger, Nino Tlapak und Alexandra Ciarnau zum gewohnten vorweihnachtlichen DORDA Datenschutz-Update – aufgrund der noch anhaltenden Pandemie online statt persönlich.

Trotz der Vorweihnachtszeit haben sich über 80 Teilnehmer die Zeit genommen, um sich über die wichtigsten Entscheidungen zu informieren. Im Fokus des diesjährigen Jahresausklangs standen neben zahlreichen aktuellen EuGH Vorlagen vor allem die weitreichenden Entscheidungen zu Schadenersatzforderungen aufgrund von Betroffenenverfahrenzur werblichen Nutzung von Kundendaten nach Asset Deals sowie dem Rechtfertigungsmaßstab von Datenverarbeitungen durch die DSB.

An Axel Anderl und Alexandra Ciarnau, die durch die Erkenntnisse führten, schloss sich Felix Hörlsberger mit einem Überblick über die wichtigsten Take Aways aus dem kürzlich veröffentlichten Code of Conduct für Versicherungsmakler.

Zum Abschluss erarbeitete Nino Tlapak anhand von Praxisbeispielen Abgrenzungskriterien zwischen bloßem Profiling und automatisierter Entscheidungsfindung und erläuterte die wesentlichen Erkenntnisse aus den aktuellen Guidelines 05/2021 des EDSA über das Zusammenspiel von Art 3 und Kapitel V DSGVO zum Drittstaatentransfer.

Unsere 2016 etablierte DORDA DSGVO Clarity Talk Reihe, die nun bereits das zweite Jahr in Folge der Pandemie getrotzt hat, wird auch 2022 seine Fortsetzung finden – wo möglich auch hybrid.

Axel Anderl dazu: "Auch wenn uns Corona für eine physische Jahresabschlussveranstaltung wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, haben wir uns sehr über das rege Interesse gefreut. Immerhin konnten wir einmal im Rahmen eines hybriden Seminars dieses Jahr auch einen Teil der Teilnehmer persönlich treffen. Wir bedanken uns bei unseren treuen Stammgästen und den vielen neuen Interessenten, die wir über die letzten zwei Jahre durch die Onlineaustragung und den wegfallenden Distanzthemen gewonnen haben."

Nino Tlapak versichert: "Wir werden auch weiterhin im Rahmen dieses Formats am Puls der Entwicklungen zeitnah über Updates informieren und unsere Erfahrungen teilen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Neuen Jahr!"

17.12.2021

DORDA berät die Netrisk-Gruppe beim Erwerb von durchblicker

Unter der Leitung von M&A-Experte Christian Ritschka begleitet DORDAs Digital Industries Group eine weitere wichtige Übernahme im Tech-Bereich.

Die Netrisk-Gruppe ist ein führender Anbieter von Online-Preisvergleichen in Europa. Mit dem Erwerb von durchblicker, Österreichs unabhängigem und marktführendem Online-Tarifvergleichsportal, wird dieses Teil eines schnell wachsenden Verbunds von Online-Preisvergleichs-Plattformen, der bereits Netrisk.hu, Biztositas.hu, Klik.cz, Porovnej24.cz, Klik.sk, Netfinancie.sk und Edrauda.lt umfasst.

Der Anteilskaufvertrag wurde am 15. Dezember 2021 unterzeichnet. Das Closing steht vorbehaltlich der notwendigen regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen und wird für Q1/2022 erwartet.

DORDAs Digital Industries Group unter der Leitung von Christian Ritschka (Partner, M&A) hat bei allen rechtlichen Aspekten der Transaktion beraten. Weitere Mitglieder des Teams sind Heinrich Kühnert (Partner, Wettbewerbs- & Kartellrecht), Patricia Backhausen (Rechtsanwältin, M&A), Mike Schaunig (Rechtsanwaltsanwärter, M&A), Bernhard Rieder (Partner, Gesellschaftsrecht)  Alexandra Ciarnau (Rechtsanwältin, Datenschutz/IT/IP), Alona Klammer (Rechtsanwaltsanwärterin, Datenschutz/IT/IP), Sarah Pichler (Rechtsanwaltsanwärterin, Versicherungsrecht), Christian Richter-Schöller (Rechtsanwalt, Bank- & Kapitalmarktrecht), Günther Posch (Rechtsanwalt, Arbeitsrecht), Valerie Fandl (Rechtsanwaltsanwärterin, Öffentliches Wirtschaftsrecht), Markus Buchleitner (Rechtsanwaltsanwärter, Immobilienrecht), Mirko Marjanovic (Rechtsanwaltsanwärter, Wettbewerbs- & Kartellrecht), Andreas Zahradnik (Partner, Bankrecht), Tibor Varga (Partner, Finanzierung) und Safiye Ünüvar (Rechtsanwaltsanwärterin, Finanzierung).

Christian Ritschka: "Ich freue mich, dass wir Netrisk in dieser Transaktion begleiten durften und wir ein weiteres Mal unsere starke Expertise in der Beratung bei Tech-Transaktionen beweisen konnten."

Die Netrisk-Gruppe wurde außerdem von Orsolya Gorgenyi, Szecskay Attorneys at Law, als ungarischer Local Counsel beraten.

15.12.2021

Großprojekt Quartier Belvedere Central: DORDA begleitete UBM und S IMMO bis zum erfolgreichen Abschluss

Trotz Corona-Lockdowns fand noch vor Jahresende 2020 das Closing der Büroimmobilientransaktion "Quartier Belvedere Central 1, 2 & 7" der Joint Venture Partner UBM Development (66 %) und S IMMO (34 %) statt. Die Immobilienrechtsexperten von DORDA, Stefan Artner und Magdalena Brandstetter, begleiteten den Verkauf des Prestigeprojekts von Beginn an. Verkauft wurden die Objekte um rund 230 Millionen Euro an EPH European Property Holding.

Wien, 15. Jänner 2021 – Ohne Verzögerung und noch vor dem Jahreswechsel unterstützten Stefan Artner, Partner und Leiter der Immobilienpraxisgruppe von DORDA, und Rechtsanwältin Magdalena Brandstetter gemeinsam mit Rechtsanwaltsanwärterin Caroline Lessky UBM Development und S IMMO AG beim Closing des 230 Millionen Euro Großprojekts Quartier Belvedere Central. DORDA stand UBM Development, einem führenden Immobilienentwickler in Europa, und der Immobilieninvestmentgesellschaft S IMMO AG bereits beim Signing der Transaktion im August 2019 rechtlich zur Seite, bei dem die Büroimmobilien "QBC 1&2" und die Tiefgarage "QBC 7" als Forward Deal an den internationalen Investor EPH European Property Holding verkauft wurden. Trotz des durch COVID-19 turbulenten Jahres 2020 konnte das Projekt plangemäß fertiggestellt und am 29. Dezember 2020 abgeschlossen werden.

Abschluss eines Erfolgsprojekts
Das Closing umfasst die letzten beiden Bauteile sowie die Tiefgarage des Stadtentwicklungsprojekts Quartier Belvedere Central (QBC) am Hauptbahnhof Wien. Die Büroimmobilien "QBC 1&2" verfügen mit der Fertigstellung über eine vermietbare Fläche von insgesamt 38.700 m2, zusätzlich zur Tiefgarage "QBC 7" mit knapp 680 Stellplätzen. Die Objekte gehören zum neu entwickelten Stadtviertel Quartier Belvedere und punkten mit einer Kombination aus optimaler Lage und vielfältigen Infrastrukturangeboten.

"Das Stadtentwicklungsprojekt rund um den Wiener Hauptbahnhof und insbesondere das neu geschaffene Quartier Belvedere ist eine Erfolgsgeschichte der heimischen Immobilienlandschaft. Es wurde damit nicht nur ein attraktives und lebenswertes neues Stadtviertel im Herzen Wiens geschaffen. Mit dem QBC ist durch die Nähe zur Innenstadt und die perfekte öffentliche Anbindung direkt am Hauptbahnhof auch ein heiß begehrter neuer Bürostandort entstanden", so Stefan Artner.

Und Magdalena Brandstetter ergänzt: "Wir freuen uns sehr, dass wir UBM Development und S IMMO von Beginn an bei QBC 1, 2 & 7 rechtlich begleiten durften und dieses prestigeträchtige Großprojekt mit unseren Kunden erfolgreich und zeitgerecht umsetzen konnten."
 
Über UBM Development
UBM Development entwickelt Immobilien für Europas Metropolen. Der strategische Fokus liegt auf Green Building und Smart Office in Großstädten wie Wien, Berlin, München oder Prag. Mit über 145 Jahren Erfahrung bietet UBM von der Planung bis zur Vermarktung alle Development-Leistungen aus einer Hand an. Die Aktien sind im Prime Market der Wiener Börse gelistet, dem Segment mit den höchsten Transparenzanforderungen.

Über S IMMO AG
S IMMO AG ist eine börsennotierte Immobilien-Investmentgesellschaft mit Hauptsitz in Wien. Das Unternehmen investiert zu 100 % in der Europäischen Union und fokussiert dabei auf Österreich, Deutschland und CEE. Das Immobilienportfolio der S IMMO setzt sich aus Büros, Einkaufszentren, Hotels und Wohnimmobilien zusammen. Die S IMMO steht für ein ertrags- und cashflowstarkes Portfolio und für profitables Wachstum.

14.12.2021

Mit drei neuen Dedicated Industry Groups antwortet DORDA auf immer komplexer werdende Märkte

Nach dem Motto "Combined Brains for Complex Challenges" bündelt DORDA das profunde Branchenwissen und die Kompetenzen seiner Expertinnen und Experten und bietet jetzt noch mehr interdisziplinäre Rechtsberatung bei einem Single Point of Contact.

Themen wie Digitalisierung, Sustainability, Life Science, Automotive und Mobility sind Megatrends, die weitgehende politische und wirtschaftliche Änderungen mit sich bringen. Sie greifen in bestehende Strukturen von Unternehmen, Branchen, Organisationen und Gesellschaften ein und führen zu einer neuen, gesamtheitlicheren Betrachtungsweise. Das hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Beratung. DORDA war mit der Digital Industries Group und der Life Science Group schon bisher Vorreiter in der fachübergreifenden Betreuung von Querschnittsmaterien und von Unternehmen, die abseits der bisherigen Pfade innovativ agieren. Nach dem durchschlagenden Erfolg dieser beiden Vorreitergruppen setzt DORDA nun das Konzept breiter um und hat die Zahl der Dedicated Industry Groups auf insgesamt fünf erweitert:

  • NEU: Automotive & Mobility Group (Leitung: Veit Öhlberger, Co-Leiter: Florian Nikolai)
  • NEU: Sustainability Group (Leitung: Andreas Zahradnik, Co-Leiter: Christian Richter-Schöller)
  • NEU: Construction & Infrastructure Group (Leitung: Gunnar Pickl)
  • Digital Industries Group (Leitung: Axel Anderl, Co-Leiterinnen: Alexandra Ciarnau, Patricia Backhausen)
  • Health & Life Science Group (Leitung: Francine Brogyányi)

Axel Anderl, Managing Partner bei DORDA: "Unternehmen sind regelmäßig gefordert, ihr Business den aktuellen Trends anzupassen, um im wirtschaftlichen Vergleich zu bestehen. Ich habe das mit meinem Team im IT-Bereich über viele Jahre an vorderster Front miterlebt und unsere Mandanten auf ihrer Digitalisierungsreise begleitet. Durch die immer rascheren Marktveränderungen ist der Bedarf an fachübergreifender, innovativer Beratung zuletzt besonders stark gewachsen. So ist bei DORDA die Digital Industries Group entstanden – als Vorbild und Vorreiterin, nicht nur bei DORDA sondern in der gesamten Branche."

"Mit den Dedicated Industry Groups antwortet DORDA auf die sich vielschichtig verändernden Rechtslagen, die in Unternehmen oft Unklarheiten hervorrufen und damit zu Verunsicherungen, zu Imageschäden und Pönalen führen können. Mit ausgewiesenem Prozess-Know-how und einem tiefgehenden Branchenverständnis arbeiten die Expertinnen und Experten von DORDA an komplexen Causen, Schulter an Schulter, im bereits bewährten holistischen Ansatz", so Francine Brogyányi, Managing Partnerin bei DORDA sowie Gründerin und Leiterin der Health & Life Science Group.

"Angesichts der Erfolge mit unseren ersten beiden Dedicated Industry Groups in den Bereichen IT und Life Science und der steigenden Nachfrage nach fächerübergreifender Beratung bieten wir das Konzept nun in drei weiteren Core-Bereichen unserer Tätigkeit an. Unter dem Motto ‚Combined Brains for Complex Challenges‘ profitieren jetzt noch mehr Mandanten von unserer interdisziplinären Rechtsberatung bei einem Single Point of Contact“, ergänzt Martin Brodey, Managing Partner bei DORDA.

Machen Sie sich Ihr Bild und informieren Sie sich!

14.12.2021

DORDA berät Merkur Versicherung beim Erwerb der Nürnberger Versicherung AG Österreich (NVÖ)

Mit der Übernahme von 100% der Aktien an der NVÖ erweitert Merkur ihr bestehendes Produktportfolio im Bereich der privaten Krankenversicherung sowie der privaten Alters- und Risikovorsorge und vertraut dabei auf die Expertise und Unterstützung von DORDA.

Unter der Leitung des Versicherungsrechts-Experten Felix Hörlsberger sowie des M&A-Experten Christian Ritschka konnte die Merkur Versicherung somit einen wichtigen Schritt in ein noch umfassenderes Angebot als Personenversicherer setzen. Die NVÖ mit Sitz in Salzburg bietet seit 40 Jahren vielfach ausgezeichnete Versicherungslösungen in den Sparten Lebensversicherung (insbesondere fondsgebundene Versicherung), Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung an und beschäftigt in Österreich 123 Mitarbeiter. Das Prämienvolumen betrug im Jahr 2020 rund EUR 110 Millionen. Der Standort in Salzburg bleibt mit seinen Mitarbeitern erhalten und entwickelt sich zum Lebensversicherungsspezialisten in der Merkur Gruppe.

Der Kaufvertrag wurde am 13.12.021 abgeschlossen und steht noch unter Vorbehalt der erforderlichen aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Zustimmungen.

Die Garanta Versicherungs-AG Österreich, Spezialist für individuelle Versicherungslösungen im Bereich der Kfz-, Schaden- und Haftpflichtversicherungen verbleibt als Zweigniederlassung im Konzernverbund der Nürnberger Deutschland, wird künftig jedoch enger Kooperationspartner der Merkur Gruppe.

Das Team von DORDA berät in allen rechtlichen Aspekten der Transaktion und umfasst neben Felix Hörlsberger und Christian Ritschka weiters Magdalena Nitsche (Rechtsanwältin Versicherungsrecht), Heinrich Kühnert (Partner, Wettbewerbs- & Kartellrecht), Andreas Zahradnik (Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance), Mike Schaunig (Rechtsanwaltsanwärter, M&A), Sarah Pichler und Anna Martseva (Rechtsanwaltsanwärterinnen, Versicherungsrecht),  Alexandra Ciarnau (Rechtsanwältin, Datenschutz, IT/IP), und Elisabeth Reiner (Rechtsanwältinnen, Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance) Markus Buchleitner und Alexander Capka (Rechtsanwaltsanwärter, Immobilienrecht), Günther Posch und Lisa Kulmer (Rechtsanwälte, Arbeitsrecht) sowie Patricia Backhausen (Rechtsanwältin, M&A, Corporate).

Felix Hörlsberger: "Es freut mich, dass wir Merkur dabei begleiten durften, ihr Produktportfolio im Bereich der Personenversicherung substantiell zu erweitern und die Kompetenz zweier Marktpioniere zu bündeln."

Andere involvierte Berater:

Merkur: Deloitte Financial Advisory (Lead Financial: Thomas Göritzer und Johannes Riemer; Lead Versicherungsmathematik: Karin Lackner und Christof Peternell) und Deloitte Tax (Lead: Christoph Riegler und Magdalena Lenz)

NÜRNBERGERKPMG Law (Wendelin Ettmayer (Lead) sowie Stephanie Sauer, Dieter Buchberger, Andreas Flaig, Stephanie Heimel)

29.11.2021

Ein Abend im Zeichen von nachhaltiger Immobilienwirtschaft im Kampf gegen Greenwashing

Mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung hat die EU einen bedeutenden Schritt in Richtung Umsetzung der ESG-Ziele gemacht. Mit den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen, hat sich speziell in der Immoblienbranche eine gewisse Unsicherheit breitgemacht.

Die Taxonomie-Verordnung hat nun Kriterien definiert, die die Nachhaltigkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen messbar darstellen sollen. Der teilweise hochtechnische Rahmen der EU-Regeln lässt zwar noch viel Interpretationsspielraum offen, klar ist aber schon jetzt, dass für nachhaltige Investoren in der Immobilienwirtschaft an deren strengen Vorgaben zukünftig kein Weg vorbeiführen wird.

Um über den Weg vom Feigenblatt hin zu konkreten Anforderungen für ESG gemäß Taxonomie-Verordnung zu informieren und diskutieren, lud DORDA gemeinsam mit TPA und Drees & Sommer zum Online-DORDA Sustainability Talk, unter der Leitung von Stefan Artner, Partner und Leiter der Real Estate Practice Group, ein.

Stefan Artner: "Der Megatrend Nachhaltigkeit ist in der Immobilienbranche angekommen, steht aber auch hier noch am Anfang. Innovative Lösungen werden sich immer mehr bei Investoren und auch bei Immobilienentwicklern durchsetzen, auch wenn der Weg sich dahin als steinig zeigt."

Gerald Kerbl, Partner bei TPA Österreich, informierte die zahlreichen Online-Zuhörer über den regulatorischen Rahmen zu "Going Green", insbesondere über die aktuellen Offenlegungs- und Berichtspflichten bei ESG, bis hin zu einer ökologischen Steuerreform und der damit verbundenen Implikationen für die Immobilienbranch

In seinem Vortrag beleuchtete Georg Stadlhofer, Geschäftsführer von Dees & Sommer Österreich, aufgrund der neuen Regelung eine effiziente und sichere Planung von Neubauten sowie die Anforderungen an Erwerb und Eigentum. Darüber hinaus informierte er über zusätzliche Anpassungen und die daraus resultierenden weiteren Anforderungen an Unternehmen.

Was die Änderungen durch ESG und die Taxonomie-Verordnung aus rechtlicher Sicht bedeuten, welchen Zweck sie haben, ab wann sie gelten und wen sie betreffen, wurde von Julia Haumer-Mörzinger, Rechtsanwältin der Real Estate Practice Group bei DORDA genau definiert. Einen wichtigen Punkt strich sie in ihrem Vortrag speziell heraus – nämlich was die Neuerungen für Neubauten bedeuten und welche die Anreize dabei für Bauträger sind.

18.11.2021

DORDA ist ab sofort Kooperationspartnerin der "Paragraphinnen" und unterstützt Jus Studentinnen und junge Juristinnen auf ihrem Karriereweg.

Jeder junge Mensch hat ein Ziel vor Augen. Für einige Studentinnen ist es eine Karriere in juristischen Berufen. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, haben wir Tipps bei unseren erfolgreichen Anwältinnen von women@DORDA eingeholt.

Worauf sollten sich künftige Anwältinnen auf ihrem Ausbildungsweg fokussieren?

"Der schon frühzeitige Aufbau eines gut funktionierenden Netzwerks ist meines Erachtens unerlässlich. Der Austausch untereinander und mit Juristinnen, die bereits Berufserfahrung sammeln konnten, eröffnet neue Perspektiven und bietet Unterstützung. Bei DORDA haben wir vor einigen Jahren ein Mentoringprogramm für unsere Juristinnen ins Leben gerufen. Wir wollen uns gegenseitig stärken und fördern – sowohl auf beruflicher als auch auf persönlicher Ebene. Daher freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Paragraphinnen" so Francine Brogyányi, Managing Partnerin und Leiterin women@DORDA.

Magdalena Nitsche, Rechtsanwältin und Co-Leiterin women @DORDA ergänzt: "Fachkompetenz und Expertise sind zweifelsohne die Voraussetzung für beruflichen Erfolg. Gleichzeitig spielen in der täglichen Arbeit als Anwältin aber auch Soft Skills eine immer wichtigere Rolle. Deshalb setzen wir darauf auch im Rahmen von women@DORDA einen Ausbildungsschwerpunkt und bieten Präsentations-, Pitch- und Networking-, sowie Führungskräfte-Trainings speziell für unsere Juristinnen an".

"Der Spaß an der Arbeit gepaart mit einem mehr an Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsort ist mein persönliches Erfolgsrezept. Teilzeitmodelle für Juristinnen und Juristen sind bei DORDA gelebte Praxis. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits für ein Teilzeitmodell entschieden und es werden immer mehr," erklärt Magdalena Brandstetter, Partnerin bei DORDA.

Seit Jahren setzt sich DORDA gezielt für die Gleichstellung auf allen Ebenen ein. Dies erfolgt  durch das umfassende Frauenförderungsprogramm  women@DORDA sowie durch eine eigene Geschäftsführungsagenda, die Frauen im Management und in der gesamten Kanzlei in den Vordergrund stellt.  

Die Initiative hat bereits zu spürbaren positiven Ergebnissen geführt. So konnte etwa die Zahl der Anwältinnen und Rechtsanwaltsanwärterinnen deutlich angehoben werden: aktuell sind rund 50 % Anwältinnen und rund 55 % Rechtanwaltsanwärterinnen bei DORDA tätig. Ziel ist es, aus diesem Pool an top-ausgebildeten und motivierten Juristinnen bald auch weitere Partnerinnen zu ernennen.

Die vielfältigen Programme zur Unterstützung von Juristinnen bei DORDA werden auch regelmäßig ausgezeichnet. Zuletzt etwa bei den Women in Business Law Awards Europe, bei denen DORDA als "Austria - Firm of the Year" geehrt und mit dem "Talent Management - National Firm"-Award ausgezeichnet wurde.

Wichtigen Input lieferten die Vertreterinnen von DORDA, Magdalena Nitsche, Rechtsanwältin und CO-Leiterin von women@DORDA, Magdalena Brandstetter, Partnerin bei DORDA und Elena Lanmüller, Rechtsanwaltsanwärterin bei DORDA, zum Thema "Vorurteile kontra Großkanzlei", im Rahmen eines Kamingesprächs am 16. November 2021, mit den Paragraphinnen.

09.11.2021

DORDA Sustainability Group präsentiert Nachhaltigkeit zwischen Risiken und Chancen

"Nachhaltigkeit" ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen streben danach, "ESG-FIT" zu werden. Wie die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür aussehen und wie man den Weg dorthin meistert, war Gegenstand der Online-Veranstaltung am 19.10.2021 im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sustainability Talks der DORDA Sustainability Group.

Andreas Zahradnik und Christian Richter-Schöller, Co-Leiter der DORDA Sustainability Group, sowie Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin bei DORDA und Expertin für IP/IT/Datenschutzrecht, erklärten die Chancen und Risiken des jungen Rechtsgebiets Nachhaltigkeitsrechts.

Einig sind sich die Experten darin, dass bereits jetzt für praktisch alle Unternehmen die rechtliche Verpflichtung besteht, im Rahmen eines sorgfältigen Risikomanagements auch die neuen und besonders aggressiven Nachhaltigkeitsrisiken miteinzubeziehen. Gleichzeitig eröffnet die zunehmende Verrechtlichung des Nachhaltigkeitsbereichs aber auch neue Chancen im unternehmerischen Handeln.

Andreas Zahradnik dazu: "DORDA bietet mit dem Legal Sustainability Check für jede Industrie die maßgeschneiderte Anleitung zum nachhaltigen Unternehmen. Bei dem völlig zersplitterten, technischen Rechtsrahmen ist gute Kenntnis der teilweise widersprechenden Gesetze und des Markstandards gefordert – dabei unterstützen wir gerne." 

"Der zunehmende Fokus von Gesetzgeber und Behörden auf Nachhaltigkeit bietet auch klare Chancen für Unternehmer. Das Rechtsgebiet ist jung und Marktteilnehmer haben jetzt noch die Chance, eine echte Pionierrolle einzunehmen." ergänzt Christian Richter-Schöller.

Bei der Veranstaltung diskutierte auch Christian Giendl vom Manz Verlag mit. Andreas Zahradnik und Christian Richter-Schöller sind die Herausgeber des dort vor kurzem erschienenen "Handbuch Nachhaltigkeitsrecht". Es ist die erste systematische Abhandlung zum österreichischen Nachhaltigkeitsrecht und das erste Buch im deutschsprachigen Raum, das Nachhaltigkeitsrecht wirklich aus einem 360°-Blick betrachtet. Das "Handbuch Nachhaltigkeitsrecht" ist damit das neue Standardwerk zum Nachhaltigkeitsrecht.