Pressemeldungen

07.06.2023

Erfolgreiche Premiere für den DORDA Sustainability Day

Wien, 7. Juni 2023 - Zum Anlass des Weltumwelttags am 5. Juni 2023 veranstaltete die DORDA Sustainability Group, unter der Leitung von Dr. Andreas Zahradnik und Dr. Christian Richter-Schöller, den ersten DORDA Sustainability Day, einen inspirierenden Tag voller Diskussionen und Austausch über die Bedeutung von ESG und Nachhaltigkeit. Das Event brachte Vertreter aus verschiedenen Bereichen zusammen, um über wichtige Themen wie Green Washing, Klimaziele, Klimawandel und die neuen Regeln rund um Lieferketten und Wertschöpfungsketten zu sprechen.

Zu Beginn betonte Maria Lein, Nachhaltigkeitsexpertin der Industriellenvereinigung am Standort Brüssel, die Notwendigkeit von ESG-Regeln und deren Vereinheitlichung für die EU. Nur so könne man den Binnenmarkt nachhaltig gestalten. Sie wies jedoch auch darauf hin, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, um den Klimawandel effektiv anzugehen und eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten.

Im Rahmen einer hochkarätigen Paneldiskussion unter der Leitung von DORDA Partner Bernhard Müller, kamen Brigitte Frey, Wirtschaftsprüferin, Franz Braunsberger, Geschäftsführer bei Kühne & Nagel, Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace, und Heike Lehner, Ökonomin, zusammen und tauschten in einer lebhaften Diskussion ihre Ansichten zu Themen wie Liefer- und Wertschöpfungsketten, Sustainable Finance, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Green Washing in Unternehmen aus.

Trotz unterschiedlicher Sichtweisen ist man sich in einer Sache einig: ESG-Regeln allein bedeuten noch nicht Nachhaltigkeit. Es gäbe keine einheitlichen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, was zu einer intransparenten Darstellung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Unternehmen führe. Angesichts der steigenden Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen werde die Rolle des Geschäftsführers zukünftig zu einer Schlüsselfigur – ESG-Belange müssen auf oberster Ebene angesiedelt sein. Im Hinblick auf den aktuellen Fachkräftemangel warnt Franz Braunsberger: "Junge Menschen möchten in zukunftsorientierten und glaubwürdigen Unternehmen arbeiten. Sie können heutzutage gut unterscheiden, ob der Arbeitgeber glaubwürdig ist und Nachhaltigkeitsziele ernstgenommen werden oder nicht".

Mit der Preisverleihung des DORDA Förderpreises für Nachhaltigkeitsrecht fand der Sustainability Day seinen feierlichen Abschluss. Der Preis würdigt die innovativsten rechtlichen Ansätze und Aufarbeitungen im Bereich der Nachhaltigkeit. DORDA gratuliert den Gewinnern Patrick Petschinka (Abfallbegriff und Kreislaufwirtschaft) und Sonja Wang (Die Umsetzung der NFI-Richtlinie in Österreich und Deutschland).  

Nach den offiziellen Programmpunkten hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die angeregten Diskussionen fortzusetzen und Erfahrungen auszutauschen.

"Der DORDA Sustainability Day hat wichtige Erkenntnisse und Impulse geliefert, um nachhaltige Unternehmenspraktiken voranzutreiben und die Wirtschaft langfristig zukunftsorientierter zu gestalten. Nachhaltigkeit braucht Ideen mit Weitblick und Zukunftsorientierung. Solche Ideen findet man im Gespräch mit anderen Experten und Expertinnen.", so Andreas Zahradnik.

"Das Nachhaltigkeitsrecht ist der am schnellsten wachsende Rechtsbereich. Man läuft als Unternehmen deshalb Gefahr, den Überblick zu verlieren. Gleichzeitig gibt es bei vielen der neuen Regeln noch keinen Markstandard. Der Austausch untereinander ist deshalb derzeit das Entscheidende. So lernen wir alle am meisten dazu.", ergänzt Christian Richter-Schöller.

Die DORDA Sustainability-Experten behalten für Sie weiter den Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

01.06.2023

Kartellrecht Moot Court 2023: Das sind die Gewinner!

Wien, 01. Juni 2023 - Die Bundeswettbewerbsbehörde hat auch dieses Jahr am 02.06. – bereits zum neunten Mal – den Kartellrecht Moot Court (KRMC) veranstaltet. Der diesjährige KRMC, eine herausfordernde Simulation von Kartellgerichtsverhandlungen, fand unter der Schirmherrschaft von DORDA Rechtsanwälte und ELSA Austria (European Law Students' Association) statt. Die Teams wurden von renommierten Rechtsanwaltskanzleien wie Wolf Theiss, Schoenherr Attorneys at Law, Cerha Hempel, Haslinger Nagele, TaylorWessing, SMS Law, EY Law und Binder-Grösswang betreut.

Dr Natalie Harsdorf Borsch LL.M. (Bruges), interimistische Leiterin der Bundeswettbewerbsbehörde, Bundeskartellanwalt Dr Heinz Ludwig Majer, Univ-Prof Dr Lena Hornkohl und Dr Heinrich Kühnert, M. Jur (DORDA) und XY bildeten die Fachjury. Wie bereits in den vorigen Jahren wurde der Best Speaker und das beste Team gekürt. Die Bewertung der Teams erfolgte in verschiedenen Kategorien, die die Breite des erforderlichen juristischen Wissens und die Fähigkeiten der Studierenden widerspiegeln. Neben der Rechtsanalyse wurden die Qualität der Schriftsätze, die Fähigkeit zur Teamarbeit und effektivem Zeitmanagement bewertet.

Der Moot Court Kartellrecht hat erneut gezeigt, dass junge Juristinnen und Juristen das Potenzial haben, komplexe juristische Herausforderungen zu meistern und ihr Wissen in der Praxis anzuwenden.

Es freut mich, dass der von der BWB vor fast einem Jahrzehnt ins Leben gerufene Kartellrecht Moot Court weiter so erfolgreich ist. Besonders beeindruckend ist die gestiegene Anzahl der interessierten Student:innen, so dass wir diesmal sogar größere Teams zugelassen haben. Ich bedanke mich insbesondere bei meinem Team sowie den Mitorganisatoren für die gelungene Planung und Durchführung der Veranstaltung. Ebenfalls bedanke ich mich beim Ersten Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Dr. Othmar Karas, dass er heute dabei sein konnte.“, so die Generaldirektorin a.i., Dr. Harsdorf-Borsch, LL.M.

Die Bundeswettbewerbsbehörde gratuliert dem Best Speaker Adrian Müry, Team Universität Salzburg/ Linz/Graz und dem besten Team der Universität Salzburg – Marie-Christin Prechtl, Pia Möslinger-Gehmayr, Tania Veronica Loderbauer, Julia Helminger - zum Sieg sowie allen Teilnehmenden zu ihrer hervorragenden Leistung

26.05.2023

EuGH Urteil vom 25.5.2023: Sendestaatprinzip für Tätigkeit eines Satellitenbouquetanbieters bestätigt

Das DORDA IT/IP Team erwirkt unter der Federführung von Axel Anderl eine Leitentscheidung des EuGH zur Anwendbarkeit des Sendestaatprinzips auf die Tätigkeit eines Satellitenbouquetanbieters

Wien, 25. Mai 2023 – Beim digitalen Fernsehen werden urheberrechtlich geschützte Werke in Form von Video- und Audiosignalen an das betreffende Publikum übermittelt. Dies erfolgt häufig via Satellitensendung: Sendeunternehmen speisen einen Sendestream mit dem Programminhalt in eine Kommunikationskette ein, die das Signal zum Satelliten schickt ("Uplink"). Nach Rücksendung vom Satelliten können Empfänger innerhalb des Sendegebiets diesen Stream empfangen und das Programm konsumieren. Der Uplink findet dabei häufig in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als der tatsächliche Empfang der Sendungen statt: So kommt es vor, dass das Signal in Belgien zum Satelliten übermittelt wird, aber Fernsehzuseher in Österreich dieses letztendlich empfangen.

In vielen Fällen – insbesondere bei Pay-TV – tritt zu diesem Vorgang die Tätigkeit von Satellitenbouquetanbietern hinzu: Diese bündeln die Programme der Sendeunternehmen und stellen sie Endkunden als Programmpaket ("Satellitenbouquet") zur Verfügung. Die Einspeisung des programmtragenden Signals erfolgt dabei nach wie vor durch das Sendeunternehmen. Die Programme werden aber mit einem Code verschlüsselt und müssen vor der Nutzung decodiert werden. Der Satellitenbouquetanbieter stellt seinen zahlenden Kunden mit Zustimmung der Sendeunternehmen Zugangsschlüssel zur Verfügung, um das Programm sehen zu können.

Die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM hat in einem Musterverfahren Klage gegen Canal+, einen solchen Satellitenbouquetanbieter, erhoben: Die AKM nimmt in Österreich die Rechte an Werken der Tonkunst (also Musikstücken) wahr, die Bestandteil der gesendeten Fernsehprogramme sind. Nach Ansicht der AKM muss ein Satellitenbouquetanbieter in jedem Empfangsstaat über eine (zusätzliche) Zustimmung der Rechteinhaber verfügen, um die von ihm vorgenommene Tätigkeit ausführen zu dürfen. Anderenfalls verletze er im Empfangsstaat Österreich die Rechte der AKM.

Wir haben dagegen für unseren Mandanten vertreten, dass das sogenannte Sendestaat-Prinzip gilt: Die Rechte sind nur in jenem Land zu klären, in dem der Uplink vorgenommen wird. Da dies im vorliegenden Fall immer außerhalb Österreichs ist, scheide eine Rechtsverletzung im Inland aus. Die AKM kann daher weder eine zusätzliche Rechteeinräumung für Österreich verlangen noch ist sie dazu berufen, etwaig fehlerhafte Lizensierungen im Uplink Staat zu verfolgen. Das würde sonst nämlich der vom Gesetzgeber intendierten gebündelten Rechtewahrnehmung in einem Mitgliedsstaat widersprechen.

Die erste und zweite Instanz im nationalen Rechtsstreit hatte unsere Argumentation für den Bouquetanbieter noch abgelehnt. Der OGH hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Dieser bestätigt nun unsere Rechtsansicht: Er hält fest, dass ein Satellitenbouquetanbieter nicht verpflichtet ist, für eine Satellitensendung, an der er mitwirkt, die Zustimmung der Rechteinhaber auch im Empfängerstaat einzuholen:

Sowohl die direkte als auch indirekte Übertragung von Fernsehprogrammen über Satellit sei nämlich als einheitliche öffentliche Wiedergabe zu beurteilen. Auf diese einheitliche öffentliche Wiedergabe sei das Sendelandprinzip anzuwenden. Für die gesamte Wiedergabe gelte daher nur das Recht des Sendemitgliedstaats. Sowohl Sendeunternehmen als auch Satellitenbouquetanbieter haben daher eine allenfalls erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber nur im Sendestaat einzuholen. Es liefe dem Vereinheitlichungsgedanken der Richtlinie zuwider, wenn ein Satellitenbouquetanbieter auch in anderen Mitgliedstaaten Rechteeinräumungen benötigen würde. Dies stützt die Rechtsansicht des Satellitenbouquetanbieters, im Empfangsstaat Österreich nicht zur Haftung herangezogen werden zu können.

Die Entscheidung hat große, europaweite Bedeutung: Damit ist sichergestellt, dass eine effiziente, zentrale Rechteeinräumung in einem Mitgliedsstaat möglich ist und es zu keiner Rechtszersplitterung kommt. Im nächsten Schritt hat nun der OGH auf dieser Basis im nationalen Verfahren zu entscheiden.

Axel Anderl, Managing Partner und Leiter der Praxisgruppe IP, IT und Datenschutz sowie der Digital Industries Group, schritt im nationalen Verfahren und vor dem EuGH für den Satellitenbouquetanbieter ein. Er begrüßt die klaren Worte des Gerichtshofs: "Der EuGH bestätigt die Geltung des Sendestaatprinzips bei grenzüberschreitenden Satellitensendungen nun auch für die Tätigkeit eines Satellitenbouquetanbieters. Der Bouquetanbieter hat die Rechte für seine Teilnahme an der Satellitensendung des Sendeunternehmens daher nur im Sendestaat zu klären und kann im Empfängerstaat nicht haftbar gemacht werden. Das bringt Klarheit und Rechtssicherheit für die gesamte Branche in Europa." Axel Anderl wurde von Ida Woltran, Associate in seinem Team, unterstützt.

 

Kontakt für Rückfragen:
Susanna Janovsky
Head of Corporate Communications
+43 1 533 47 95-68
susanna.janovsky@dorda.at

25.05.2023

DORDA erzielt in der neuen Kategorie IT und Datenschutz des JUVE-Rankings 5 Sterne

Wien, 25.5.2023 - Das renommierte JUVE-Ranking hat in diesem Jahr erstmals die Kategorie IT und Datenschutz bewertet. Das DORDA-Team unter der Federführung von IT-Law Pionier und Legal500 Hall-of-Fame Member, Axel Anderl, konnte gleich ein herausragendes Ergebnis erzielen. Mit der Höchstwertung von fünf Sternen wurde das DORDA-Team für seine exzellente Expertise und Beratung in diesem Bereich ausgezeichnet. Das Team wurde zudem als Vorreiter der integrierten IT und IP gewürdigt. Im klassischen IP-Ranking wurde das Team wiederum mit vier Sternen bewerten. Weiters hat JUVE Axel Anderl unter den "Führenden Namen im IP- und IT-Recht" bestätigt.

Andreas Seling, Counsel bei DORDA mit der Spezialisierung Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht & Social Media, freut sich über sein persönliches Ranking als "Aufsteiger". Diese Anerkennung spiegelt seine hervorragende Leistung und sein Engagement wider.

Insgesamt bestätigt das Ranking die herausragende Stellung des DORDA IT/IP und Datenschutzteam Team am österreichischen Markt. Es reiht sich nahtlos in die vielen Auszeichnungen und führenden Rankings ein, die das Team seit bald zwei Jahrzehnten laufend erhält. Das IT/IP und Datenschutzteam ist der Kern der DORDA Digital Industries Group, in der zudem tech-affine Anwälte aus anderen Rechtsbereichen mitwirken. Dieses Team bietet bei Digitalisierungsprojekten eine Rundumbetreuung aus einer Hand.

Axel Anderl, Managing Partner bei DORDA, äußerte sich erfreut über die neuerliche Auszeichnung des Teams: "Das jüngste JUVE-Ranking würdigt unsere Vorreiterstellung hinsichtlich des integrierten Beratungsansatz von IT, IP und Datenschutzthemen. Tatsächlich sind diese Bereiche in der Praxis längst verschmolzen. Tatsächlich sind wir mit der Digital Industries Group und der Einbindung von Anwälten aus anderen, klassischen Rechtsbereichen bereits einen Schritt weiter. Erst das erlaubt eine vollumfängliche Betreuung von Digitalisierungsprojekten."

 

Das JUVE-Ranking ist eine renommierte Auszeichnung im Bereich der Rechtsberatung und basiert auf einer umfassenden Analyse und Bewertung von Kanzleien und Anwälten in den jeweiligen Rechtsgebieten. Die Bewertung erfolgt anhand von Interviews mit den Kanzleien, Mandanten und der Berücksichtigung bisheriger Erfolge.

 

Kontakt für Rückfragen:
Susanna Janovsky
Head of Corporate Communications
+43 1 533 47 95-68

susanna.janovsky@dorda.at

05.05.2023

DORDA Digital Industries Group lud zu Frühstück mit einem Whistleblower

Nachdem im Februar 2023 das HinweisgeberInnenschutz-Gesetz ("HSchG") in Kraft getreten ist, müssen sich Unternehmen heuer intensiv mit den daraus ergehenden Verpflichtungen auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund fand letzten Mittwoch ein DORDA Digital Industries Talk unter dem Motto "Whistleblowing – Get The Big Picture" statt, zu dem die DORDA-Experten Axel Anderl, Managing Partner, Leiter der DORDA Digital Industries Group, Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin für IT/IP und Co-Leiterin der DORDA Digital Industries Group, Lisa Kulmer, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, gemeinsam mit Gabriele Bolek-Fügl, CEO bei compliance2b einluden.

Für eine erfolgreiche Implementierung eines Hinweismanagementsystems gab Gabriele Bolek-Fügl zuerst einen Überblick über die notwendige Konzeptionierung und zu organisatorischen Aspekten.

Rechtsexpertin Alexandra Ciarnau präsentierte die Key Facts des HinweisgeberInnenschutzgesetzes und was das für die Umsetzung bedeutet. Der Fokus lag auf der Thematik der freiwilligen Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs sowie die sich daraus ergebenden datenschutzrechtlichen Folgen. Sie empfiehlt insbesondere, den Meldekanal sicher zu gestalten, die Datenschutzdokumentation anzupassen und Inhouse-Workshops für Mitarbeiter und Schlüsselpersonen anzubieten.

Daran anknüpfend klärte Lisa Kulmer über die Notwendigkeit und Umfang des Schutzes von Hinweisgebern auf. So darf z.B. kein Arbeitgeber als Folge seiner Meldung vom Unternehmen sanktioniert werden. Ihre Handlungsempfehlungen: Entwurf einer Betriebsvereinbarung – auch wenn die Notwendigkeit bei einer verpflichteten Umsetzung geradezu paradox ist, Vorbildwirkung durch gelebte Offenheit und Transparenz und Leistungsdokumentation.

Höhepunkt der Veranstaltung waren exklusive Insights eines live zugeschaltenen Whistleblowers. Er appellierte an Unternehmen, das Mindset im Umgang mit Whistleblowing-Plattformen zu ändern: "Compliance is an attitude – Unternehmen können sich bei der Umsetzung der neuen Whistleblowing-Pflichten entweder am Mindestmaß der Vorgaben orientierten oder aber die Kanäle so ausrichten, dass branchenspezifische Missstände früh erkannt und beseitigt werden können", so seine Empfehlung.

Alexandra Ciarnau, Co-Leiterin der Digital Industries Group, ergänzt: "Jedes Unternehmen kann vom neuen Gesetz profitieren. Der Umsetzungsaufwand hält sich meistens in Grenzen und erhöht bei einer wohl überlegten Strategie nachhaltig den Compliance-Standard."  

Aktuelles zu den Themen der Digital Industries Group gibt es neben unserem regelmäßigen Newsletter (Anmeldung unter https://www.dorda.at/de) auch zum Nachhören im Rechtspodcast von DORDA "Clarity Talk on Air" auf der Website der Kanzlei sowie auf Apple Podcast und Spotify: https://www.dorda.at/podcast

03.05.2023

DORDA berät gemeinsam mit Heuking die börsennotierte CANCOM SE bei Übernahme der K-Businesscom Gruppe

Wien, 3.5.2023 - Gemeinsam mit Heuking Kühn Lüer Wojtek (München) als Lead Counsel hat DORDA die CANCOM SE bei der Übernahme der K-Businesscom AG sowie deren sämtlicher Tochtergesellschaften beraten. Durch den Zusammenschluss entsteht eines der führenden IT-Unternehmen in der DACH-Region. Die Kunden beider Unternehmen profitieren zukünftig von der gebündelten Kompetenz für IT- und Digitalisierungslösungen. Die Übernahme führt bei CANCOM zu einer Steigerung der Marktpräsenz in der DACH-Region und einer umfangreichen Ausweitung der Lösungs- und Servicekapazitäten.

Da die K-Businesscom insbesondere in Österreich aktiv ist und dort auch der Firmensitz liegt, übernahm DORDA unter Federführung der M&A-Partner Martin Brodey und Christian Ritschka eine wichtige Rolle in der Transaktion. Das Heuking-Team unter der Leitung von Boris Dürr hat die CANCOM SE bereits in der Vergangenheit bei M&A-Transaktionen beraten. Bei dieser Transaktion arbeiteten die Anwälte von Heuking und DORDA auch eng mit Kollegen aus der Kanzlei NNDKP (Rumänien) zusammen.

Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Gegenleistung teilweise in bar und teilweise in Aktien der börsennotierten CANCOM SE geleistet wird. Der Wert der unmittelbaren Gegenleistung beträgt ca EUR 165 Mio; zusätzlich werden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 37 Mio abgelöst. Als Teil der Gegenleistung erhalten die bisherigen Gesellschafter 3,5 Mio neue Cancom-Aktien mit einem Marktwert von über EUR 100 Mio, die im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage geschaffen werden. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden.

Die K-Businesscom ist Österreichs führender ICT-Lösungs- und Serviceprovider und hat im vergangenen Geschäftsjahr 2022/23 mit 1.650 Mitarbeitern einen Umsatz von rund  EUR 520 Mio und ein EBITDA von rund EUR 28 Mio erwirtschaftet. Das Unternehmen ist als Digital Business Engineer für IT- und Business-Consulting sowie Softwareentwicklung in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Rumänien und Tschechien aktiv. Parallel zur Übernahme der K-Businesscom durch CANCOM hat die K-Businesscom sämtliche Anteile am Schweizer Systemintegrator Belsoft Infortix AG übernommen, der mit Schwerpunkt Datacenter, Netzwerk und Security zuletzt mit 35 Mitarbeitern einen Umsatz von rund EUR 12 Mio erwirtschaftete. Durch die Akquisition stärkt die K-Businesscom ihre gute Position im Schweizer Markt.

CANCOM SE ist eines der führenden IT-Systemhäuser in Deutschland mit Fokus auf die Bereiche digitale Transformation, Cloud-Computing und IT-Sicherheit. CANCOM liefert, als so genannter Hybrid IT Integrator und Service Provider, ein Leistungs- und Lösungsspektrum, das Business Solutions und Managed Services wie Cloud Computing, Analytics, Enterprise Mobility, IT-Security, Hosting oder As-a-Service-Angebote umfasst. Das IT-Lösungsangebot der CANCOM-Gruppe umfasst Beratung, Umsetzung, Services sowie den Betrieb von IT-Systemen und damit das gesamte Spektrum, dass die Kunden von CANCOM für die digitale Transformation benötigen. CANCOM erzielte im Geschäftsjahr 2022 mit ca 4.000 Mitarbeitern einen Umsatz von rund EUR 1,3 Mrd und ein EBITDA von über EUR 100 Mio. Die Aktie notiert im Regulierten Markt (Prime Standard) der Börse Frankfurt und zusätzlich im SDAX und im TecDAX; die aktuelle Marktkapitalisierung beträgt rund EUR 1,3 Mrd.

Neben Partnern Martin Brodey und Christian Ritschka begleiteten PartnerInnen Heinrich Kühnert (Kartellrecht), Bernhard Rieder (Gesellschaftsrecht), Nino Tlapak (Datenschutz), Magdalena Brandstetter (Immobilienrecht) und Bernhard Müller (Öffentliches Recht) die Transaktion, unterstützt von Counsel Andreas Seling (Immaterialgüterrecht) und RechtsanwältInnen Katrin Antl (Bankrecht & Finanzierungen), Ulrich Weinstich (M&A), Florina Thenmayer (Arbeitsrecht) und Magdalena Nitsche (Versicherungsrecht) sowie RechtsanwaltsanwärterInnen Aleksandra Langer (M&A), Mirko Marjanovic und Petra Artner (Kartellrecht), Felix Zopf, Michael Hardt und Sebastian Stöckl (IP/IT/Datenschutz), Julia Huber (Arbeitsrecht), Florian Hügel (Öffentliches Recht), Diane Steindl (Immobilienrecht) und Paul Traar (Versicherungsrecht).

28.04.2023

Das trend. Anwaltsranking 2023

Die Nennungen im trend. Anwaltsranking 2023 von angesehenen Mitgliedern der juristischen Gemeinschaft sind für DORDA eine große Ehre. Sie sind ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch hochkarätige Jurist:innen und Brancheninsider. DORDA gratuliert allen genannten Kolleg:innen aus ganz Österreich.

26.04.2023

DORDA Clarity Talk - Willkommen DACH-Raum zum Startup Investing

Am gestrigen Abend fand in der gut besuchten DORDA Lounge die Buchpräsentation der 2. Auflage von "Startup Investing" (Linde-Verlag) statt.

Besonderes Augenmerk wurde dabei auf den DACH-Raum gelegt. Burkard Gantenbein, Angel Investor und Repräsentant der DACH-Region im Bereich Angel Investing, gab Einblicke in die spezifischen Herausforderungen und Chancen für Investorinnen und Investoren in dieser Region.

Die Co-Autoren des Buches Startup Investing Katharina Geweßler, Steuerberaterin bei Ecovis, Bernhard Rieder, DORDA Partner Gesellschaftsrecht und Benedikt Raisch, Rechtsanwalt und Partner in Deutschland bei Heuking Kühne Luer Wojtek, sprachen über rechtliche und steuerliche Aspekte von Startup Investments und gaben wertvolle Tipps für erfolgreiche Investitionen im DACH-Raum. Lukas Herrmann, Rechtsanwalt und Head of Start-up Group bei DORDA, ergänzte um seine Erfahrungen für Startups.

In einer lockeren und humorvollen Atmosphäre, die an die beliebte TV-Show "Willkommen Österreich" erinnerte, interviewten Stefan Artner, Bernhard Rieder und Karin Kreutzer, AUBMES Co-Gründerin und Investorin die anwesenden Co-Autor:innen des Abends, um ihre Expertise und Erfahrungen im Bereich des Startup Investing zu teilen. Folgende weitere anwesende Co-Autor:innen und Vorwort-Verfasser:innen stellten den Gästen ihre Kapitel vor: Martin Wenzel/Wiener Börse, Markus Ertler/Business Angel, Carlos Fernández de Retana/im&c und Lektor TU Wien, Selma Prodanovic/Vice President EBAN – European Business Angels Network, Bernhard Sagmeister/aws Geschäftsführung und Niki Futter/Präsident invest.austria

Insgesamt war die Buchpräsentation ein Erfolg und bot dem Publikum wertvolle Einblicke in den DACH-Raum für Startup Investing. Das Publikum dieses DORDA Clarity Talks, Investor:innen und Mandant:innen, waren begeistert von der Expertise der Autor:innen und den praktischen Ratschlägen der Expert:innen aus der Branche.

"Startup Investing", erschienen in der 2. Auflage im Linde-Verlag, ist ein unverzichtbares Buch für alle, die in junge Technologie-Unternehmen investieren möchten und eine solide Basis für erfolgreiche Investitionen suchen, insbesondere im DACH-Raum.

Theresa Weiglhofer-Troy vom Linde Verlag erklärte, dass der gute Verkauf der 1. Auflage und die unverändert hohe Bedeutung des Buches für das Startup-Ökosystem den Verlag zu einer 2. Auflage animierte. Die gesetzliche und steuerliche Erweiterung um den DACH-Raum und die zwei zusätzlichen neuen Kapitel bestätigte Weiglhofer-Troy auch für eine sehr wichtige, informative Buch-Erweiterung.

21.04.2023

Steuerrecht und Nachfolgeplanung bei DORDA in sicheren Händen

Das anerkannte Team für Steuerrecht und Private Client Beratung bei DORDA freut sich über Verstärkung.

DORDA Rechtsanwälte freut sich über Verstärkung in der Rechtsanwältinnen Riege der Practice Areas "Steuerrecht" sowie "Private Client".
 
Mit Mag Katharina Binder, LL.M. ist eine erfahrene DORDA Kollegin seit Februar 2023 als Rechtsanwältin tätig. Die in Wien und New York zugelassene Anwältin berät Privatstiftungen, Familienunternehmen und High Net Worth Individuals aus dem In- und Ausland. Sie ist Expertin für Stiftungsrecht, Nachlassplanung, und damit zusammenhängenden gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen. Außerdem hat sie jahrelange Erfahrung bei der Beratung von internationalen Konzernen, die in Österreich tätig sind.
Katharina Binder studierte an der Universität Wien (Mag iur 2005) und der Fordham University School of Law in New York (LL.M. magna cum laude 2011).

Dr Paul Doralt, Partner und Leiter der Practice Areas Steuerrecht und Private Client dazu: "Ich freue mich, dass es uns gelungen ist Katharina Binder als Anwältin für unser Team zu gewinnen. Sie ist in ihrem Tätigkeitsfeld eine der führenden österreichischen Rechtsberaterinnen. Sowohl wir als Kanzlei als auch Katharina’s durchwegs loyale Mandanten sind begeistert von ihrer Auffassungsgabe, Problemlösungskompetenz und Detailorientiertheit".

Dr Stanislav Nekrasov ist zugelassener Anwalt und Steuerberater. Sein Schwerpunkt ist die steuerliche Beratung in Zusammenhang mit nationalen sowie grenzüberschreitenden Sachverhalten und insbesondere Strukturierungen und Steuerplanung, Private Clients sowie Finanzstrafrecht. Vor seiner Karriere als Rechtsanwalt und Steuerberater war er als Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien tätig. Seine Dissertation zum Thema grenzüberschreitende Umgründungen erhielt den Prof. Wolfgang Gassner Preis. Paul Doralt über den Neuzugang: "Wir sind stolz einen der hochqualifiziertesten und brillantesten jungen Rechtsanwälte im Bereich des Steuerrechts bei uns im Team zu haben. Die Kanzlei und vor allem unsere Klienten werden außerordentlich von seiner Tätigkeit bei uns profitieren!"

14.04.2023

Legal 500 bestätigt DORDAs Aufwärtstrend

Wien, 14. April 2023 – Legal 500 bewertet seit 33 Jahren die besten Anwaltskanzleien in über 150 Ländern und zeichnet damit ein möglichst aktuelles Bild des globalen Rechtsmarktes. Ziel ist es, jene Fachbereichs-Teams hervorzuheben, die die innovativste und stärkste Beratung für Unternehmen bieten und damit Mandanten bei der Suche nach den Besten der Besten zu unterstützen.

Bei der Veröffentlichung der diesjährigen Legal 500 Rankings dürfen sich insgesamt 37 DORDA Expert:innen und 19 Practice Areas über Spitzenplatzierungen freuen.

Besonders hervorzuheben sind Axel Anderl  (Partner, TMT), Stefan Artner (Partner, Real Estate) und Andreas Mayr (Partner, Capital Markets), die erneut in den Legal 500 Hall of Fame gewählt wurden und damit die höchste Auszeichnung erhielten.

Weiters freuen wir uns sehr, dass aus der nächsten Anwaltsgeneration bei DORDA viele Neueinsteiger dabei sind: Die Rechtsanwält:innen Florina Thenmayer (Employment Law), Manuel Mayr (Employment Law), Stanislav Nekrasov (Tax) und Elias Schönborn (White-Collar Crime) wurden ebenso erstmals in das Ranking von Legal 500 aufgenommen wie Rechtsanwaltsanwärter:innen Ida Woltran (Intellectual Property), Mirko Marjanovic (EU & Competition) und Robert Keimelmayr (Commercial Litigation).

Zudem konnte DORDA in den sechs Fachbereichen Data Privacy & Data Protection, Dispute Resolution: Arbitration and Mediation, Dispute Resolution: Commercial Litigation, Intellectual Property, Real Estate und TMT das absolute Top-Ranking "Tier 1" erzielen.

Eines der zahlreichen lobenden Zitate, veröffentlicht auf legal500.com zum Fachbereich TMT: "They are a market leader in their field and have a great reputation. We like their service approach […]. There is no other team in Austria that has such depth and business insights."

Die gesamte DORDA-Family ist stolz und gratuliert!

27.03.2023

Gut besuchter DSGVO CLARITY TALK bei DORDA

Mit dem ersten DSGVO Clarity Talk des Jahres haben die DORDA Datenschutzexperten rund um Axel Anderl und Nino Tlapak mit 40 Teilnehmern vor Ort sowie 100 weiteren Teilnehmer online über aktuelle Themen sowie spannende nationale und internationale Entscheidungen diskutiert. Den Aufriss machte Alexandra Ciarnau, Co-Head der von Axel Anderl geleiteten Digital Industries Group, mit einem Überblick über das lang ersehnte HinweisgeberInnenschutzgesetz. Von der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung über die neuen Aufbewahrungspflichten bis hin zu praktischen Stolpersteinen hat sie veranschaulicht, wie Unternehmen die Meldekanäle gestalten sollten und wo im Hinblick auf das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz Handlungsbedarf bei etablierten Whistleblowing Hotlines besteht.

Daran anknüpfend führten Nino Tlapak und Axel Anderl durch aktuelle Entscheidungen des EuGH sowie der DSB und rundeten den Überblick mit Insights zu den laufenden  Verfahren ab. “Wir legen den Fokus bei den Clarity Talks bewusst auf klare Handlungsanweisungen und Lösungsansätze basierend auf den lessons learnt aus aktuellen Entscheidungen und Verfahren – das hilft Unternehmen bei ihrer Entscheidungsfindung im Anlassfall.“ führt Axel Anderl aus.

Nach einem Überblick über die aktuellen Guidelines des EDSA zur rechtskonformen Ausgestaltung von Cookie Bannern von Alexandra Ciarnau sowie einer pragmatischen Einordnung ihrer Belastbarkeit samt Praxistipp, gab Felix Hörlsberger die traditionelle Zusammenfassung der im letzten Quartal verhängten DSGVO-Strafen. Beim anschließenden Networking am Buffett wurden noch zahlreiche Themen weiter diskutiert.

Wir freuen uns, dass wir nach den Jahren der Einschränkungen wieder ein volles Haus und spannende Gespräche mit unseren jahrelangen Stammgästen, wie auch mit neuen Teilnehmern, hatten. Aus dem Austausch profitieren nicht nur unsere Mandanten, sondern nehmen auch wir wichtige Einblicke in Hot Topics mit, die unsere Mandanten bewegen.“ zieht Nino Tlapak, Partner und Co-Head des Datenschutzteams, ein Resümee.

Seit 2017 geben die DORDA Datenschutzexperten im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe DSGVO Clarity Talks vier Mal jährlich Insights und Praxistipps zu den jeweils aktuellen Themen.

17.03.2023

DORDA erneut im Spitzenfeld der Chambers Europe Rankings 2023

Die international tätige Wirtschaftskanzlei DORDA hat auch dieses Jahr wieder herausragende Auszeichnungen im anerkannten Chambers Europe Ranking erhalten.

Insbesondere behaupteten sich die Fachgruppen Corporate/M&A, Dispute Resolution, Healthcare & Life Sciences sowie TMT: IT in ihrer Band 1 Platzierung des Vorjahres.

Weiters konnten auch Francine Brogyányi (Health & Life Sciences), Axel Anderl (TMT: IT und IP), Martin Brodey (Corporate/M&A), Stefan Artner (Real Estate), Florian Kremslehner (Dispute Resolution: Litigation) und Andreas Zahradnik (Banking & Finance: Regulatory) ihre Top-Rankings in Band 1 bestätigen.

Besonders erfreulich ist auch das erneut sehr positive Mandantenfeedback, welches von Chambers Europe veröffentlicht wurde, wie zB folgende Zitate von bestehenden Mandanten zu Francine Brogyányi und Axel Anderl:

"Francine Brogyányi is highly appreciated from a quality perspective; she is clear, responsive, and has a very good network. She is one of the best lawyers I work with in Austria."

“Axel Anderl is an outstanding lawyer with a tremendous expertise in the field of IP as well as IT.”

Erstmalig im Chambers Europe Ranking sind Gunnar Pickl (Dispute Resolution: Arbitration), Leiter der Construction & Infrastructure Group, und Alexander Karl (Dispute Resolution: Litigation) vertreten.

Chambers and Partners ist ein unabhängiges Marktforschungsunternehmen, das in 200 Rechtsordnungen tätig ist und detaillierte Rankings und Einblicke in die Arbeit von weltweit führenden Anwälten liefert.

Insgesamt ist DORDA 2023 bei Chambers Europe in 15 Kategorien ausgezeichnet. Darüber hinaus können sich 24 DORDA Expert:Innen über 32 individuelle Rankings freuen.

Das gesamte DORDA-Team gratuliert!