Die Verschärfung der medienrechtlichen Offenlegungspflichten

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Fast hätten sie sich unbemerkt in das Gesetzbuch geschlichen: die Änderungen zu den Offenlegunsgpflichten in § 25 MedienG, die mit 1.7.2012 in Kraft traten. Erst am 1.12.2011 beantragt, wurden sie ohne vorhergehende Begutachtung und damit recht überraschend noch vor Jahresende vom Nationalrat beschlossen. Die neuen Pflichten bringen eine weitere Verschärfung der Offenlegungspflichten und eine drastische Erhöhung der Strafen für deren Verletzung.

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