DORDA berät Miba bei Joint Venture mit Zollern

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Die DORDA-Partner Martin Brodey (Corporate / M&A) und Heinrich Kühnert (Kartellrecht) haben gemeinsam mit der deutschen Kanzlei Gleiss Lutz das österreichische Unternehmen Miba, einen führenden strategischen Partner der internationalen Motoren- und Fahrzeugindustrie, beim Joint Venture mit dem deutschen Metallverarbeiter Zollern beraten. Das Joint Venture, das einen Zusammenschluss im Gleitlagerbereich vorsah, hatte einen herausfordernden Start. Anfang des Jahres hatte das Bundeskartellamt in Deutschland die Zusammenführung der Gleitlagersparten beider Unternehmen untersagt. Im Sommer wurde mit einer Ministererlaubnis des deutschen Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird, doch noch der Weg für die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens frei gemacht. Der deutsche Wirtschaftsminister hat die Erlaubnis vor allem auch mit der Wichtigkeit für die Energiewende und das Erreichen umweltpolitischer Ziele begründet. Auf der Grundlage der Ministererlaubnis konnte die Transaktion nun Ende September erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Das Joint Venture ist seit 1. Oktober 2019 unter der industriellen Führerschaft von Miba operativ.

Miba hält 74,9 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen und bringt ihre fünf Motorengleitlager-Produktionsstandorte ein, Zollern ein Motorengleitlager- und zwei Industriegleitlager-Werke. Durch die Integration der drei Gleitlager-Werke von Zollern wächst die Miba Gruppe auf weltweit zwölf Produktionsstandorte in Europa, den USA, Brasilien und China.
Ziel des neuen Unternehmens ist es, durch die Bündelung des Know-hows in Forschung und Entwicklung weitere Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien, etwa mit neuen Gleitlager-Technologien für die Windenergie, auszubauen.
 
Martin Brodey über den erfolgreichen Abschluss: "Wir freuen uns, dass wir Miba bei dieser für das Unternehmen wichtigen Transaktion begleiten durften. Am Ende eines langen Wegs zur Umsetzung des Projekts steht ein zukunftsweisendes Joint Venture. Von der dadurch ermöglichten Innovation werden nicht nur die beteiligten Unternehmen, sondern auch die Märkte profitieren.“
 
Heinrich Kühnert über die Ministererlaubnis: "Dass es in Deutschland nicht einfach werden dürfte, wurde bereits im Vorfeld antizipiert. Kartellrechtsexperten wurden daher schon früh in die Planung mit einbezogen. Der Weg zum Wirtschaftsminister um die Erlaubnis hat sich als hervorragende Strategie erwiesen. In Österreich konnten wir klar zeigen, dass die Transaktion keine wettbewerblichen Auswirkungen haben werde, und so die kartellrechtliche Genehmigung relativ rasch erwirken.
 
Auf der Seite von Miba war Martin Brodey federführend an der Erstellung der Joint-Venture-Verträge beteiligt. Heinrich Kühnert zeichnet für die kartellrechtliche Beratung im österreichischen Fusionskontrollverfahren verantwortlich.