Das Energie- und Umweltrecht bildet einen zentralen Pfeiler für die Umsetzung der Energie- und Klimawende sowie für eine nachhaltige Ressourcennutzung. Insbesondere das Anlagenrecht schafft dabei den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Planung, Genehmigung und den Betrieb von Vorhaben mit umweltrelevanten Auswirkungen.
Behandelt werden insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Industrie- und Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr und Energiewirtschaft sowie für Vorhaben des Gewerbes, der Rohstoffgewinnung, der Abfallwirtschaft und der Freizeitwirtschaft, etwa in der Seil- und Sportanlageninfrastruktur. Eine effiziente und reibungslose Umsetzung erfordert dabei eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit technischen Büros.
Services
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Geltendmachung von Wegerechten
- Rechtsfragen des Strom- und Gasvertriebs
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Emissionshandelsrecht
- Gewerberecht, insbesondere gewerbliches Betriebsanlagenrecht
- Chemikalien- und Stoffrecht (REACH)
- Seveso-III-Recht; Anlagen- und gefahrstoffrechtliche Beratung
- Mineralrohstoffrecht
- Rechtliche Aspekte des Pipeline-Betriebs
- Seilbahnrecht
- Luftfahrtrecht
- Eisenbahnrecht
- Verkehrsrecht
- Gaswirtschaftsrecht
- Starkstromwegerecht
- Rohrleitungsrecht
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