Neuer EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen- ein erster Schritt zu einer einheitlichen europäischen Investitionskontrolle

Nach Abschluss des Trilog-Prozesses haben sich die Kommission, der Rat und das Parlament auf eine neue EU-Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen geeinigt. Grund dafür waren die deutlich steigenden ausländischen Direktinvestitionen vor allem im Technologiebereich und Infrastruktursektor, insbesondere aus China. Die EU schafft mit der neuen Verordnung einen Kooperationsmechanismus, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen austauschen können. Die Entscheidungsbefugnis darüber, ob eine Transaktion in einem Mitgliedstaat genehmigt wird, bleibt aber – wie bisher – den nationalen Behörden vorbehalten.

Überprüfung ausländischer Investitionen in Österreich

Österreich ist einer von 14 EU-Mitgliedstaaten, der  in § 25a Außenwirtschaftsgesetz 2011 ("AußWG 2011") bereits über einen Kontrollmechanismus betreffend ausländische Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verfügt. Genehmigungspflichtig sind – kurz zusammengefasst – ausländische Direktinvestitionen in Unternehmen im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung iSv Art 52 und Art 65 Abs 1 AEUV; das betrifft in erster Linie die Verteidigungsgüterindustrie, Sicherheitsdienste sowie den Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere im Bereich der Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation, Verkehr und bestimmte Infrastruktureinrichtungen zur Aus- und Weiterbildung im Gesundheitsweisen), wenn der Stimmrechtsanteil des ausländischen Investors und der ihm zuzurechnenden natürlich und juristischen Personen zumindest 25 % betragen soll.

Neuer harmonisierter Ansatz der EU

Nun wird es zusätzlich dazu eine EU-Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen geben. Die diesbezügliche Initiative der Kommission geht auf den September 2017 zurück. Der Vorschlag schafft für die Mitgliedsstaaten einen verfahrensrechtlichen Rahmen, um Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung besser überprüfen zu können. Ferner zielt die geplante EU-Regelung auf eine Verbesserung der Koordination und Kooperation der Mitgliedsstaaten ab und sieht des Weiteren vor, der Kommission die Möglichkeit einzuräumen, Stellungnahmen abzugeben sowie Investitionen in Unternehmen zu prüfen, die an EU-Förderprogrammen teilnehmen. Betroffene andere Mitgliedstaaten sollen auch Informations- und Stellungnahmerechte erhalten. Das letzte Wort, ob eine Transaktion genehmigt werden soll, haben aber – nach wie vor – die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Der Vorschlag enthält auch keine Verpflichtung für Mitgliedstaaten, die derzeit keinen Kontrollmechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen haben, einen solchen einzuführen.

Kernpunkte der geplanten neuen EU-Verordnung

Kernpunkte der geplanten EU-Verordnung sind:

  • Eine nicht abschließende und nicht bindende Liste von Bereichen, in denen ausländische Direktinvestitionen einer Kontrolle unterzogen werden sollen; das sind:
    • Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit, Kommunikation, Medien, Datenverarbeitung und -lagerung, Luftfahrt, Verteidigung etc sowie sensible Investitionen in Liegenschaften, die wesentlich für das Funktionieren dieser kritischen Infrastrukturen sind;
    • Sensible Technologien und Dual-Use-Güter, insbesondere solche betreffend künstliche Intelligenz, Roboter- und Halbleitertechnik, Cybersicherheit, Quantentechnologie, Luftfahrt, Verteidigung, Energiebevorratung, Nuklear-, Nano- und Biotechnologie;
    • Versorgung mit kritischen Rohstoffen und Energie;
    • Zugang zu sensiblen Informationen, insbesondere persönliche Daten;
    • Freiheit und Vielfalt der Medien. 
  • Im Rahmen des neuen EU-Rechtsrahmens zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen soll ein Kooperationsmechanismus eingerichtet werden, der den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und konkrete Anliegen diskutieren zu können. 
  • Zudem erhält die Kommission die Möglichkeit, Stellungnahmen in Fällen abzugeben, in denen mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind oder in denen sich eine Investition auf ein Projekt oder Programm auswirken könnte, das von EU-weitem Interesse ist. 

  • Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strategie zur Überprüfung von Investitionen soll gefördert werden; dies vor allem durch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über einschlägige Investitionstrends.

Zeitplan

Die neue EU-Verordnung dürfte im März 2019 erlassen und 18 Monate danach, dh wahrscheinlich im November 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten voll anwendbar sein. Sie ist weitgehend soft law, wobei es abzuwarten bleibt, ob das ein erster Schritt in Richtung einer EU-weiten Harmonisierung der Investitionskontrolle ist.

Auswirkungen auf Österreich

Was wird sich in Österreich ändern: Wenig! Österreich hat in § 25a AußWG 2011 bereits einen Rechtsrahmen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen. Unter Umständen könnte sich durch den EU-weiten Koordinationsmechanismus, wonach die Kommission und andere Mitgliedstaaten binnen 15 Tagen ab Mitteilung der Verfahrenseinleitung in einem Mitgliedstaat weitere Informationen anfordern und mitteilen können, dass sie beabsichtigen, eine Stellungnahme abzugeben, geringfügiger Anpassungsbedarf im österreichischen AußWG 2011 ergeben. Sichergestellt muss auch sein, dass etwaige Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Dieser Kooperations- und Koordinationsmechanismus könnte sohin die Verfahren verzögern.