Hinweisgeberschutzgesetz, ESG-Kriterien, oder mediale Berichterstattung und medienwirksame Fälle: Strafrechtlich relevante Vorkommnisse in Unternehmen dürfen nicht relativiert werden. Vielmehr drohen bereits bei Ermittlungen erhebliche Konsequenzen – von Reputationsschäden über zivil- und strafrechtliche Haftung bis hin zum Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren. Zahlreiche aktuelle Fälle, insbesondere Korruptions-Prozesse, problematische Umwidmungen und Grundstücksdeals, Umwelt- oder Sanktionsverstöße sowie Greenwashing unterstreichen die Praxisrelevanz.
Unser Ziel: Prävention von Straftaten und Haftungsvermeidung für Unternehmen, Organe und Mitarbeiter durch rechtlich fundierte, praxisnahe Compliance-Maßnahmen.
Unser Beratungsangebot:
- Risikoanalyse und Systementwicklung: Beratung und Unterstützung bei der Implementierung eines adäquaten Compliance („Awareness“) Programms in Unternehmen zur Vermeidung von Regelverstößen.
- Dokumentation und Leitlinien: Erstellung und Anpassung von Code of Conducts oder Leitfäden (zB Anti-Korruptions-Richtlinien, konkrete Handlungsanweisungen oder Compliance-Handbücher).
- Schulungen & Awareness: Spezifische und bedarfsorientierte Schulungen und Trainings von Mitarbeitern, Geschäftsführern und anderen Stakeholdern.
- Whistleblowing: Einführung und Überprüfung eines wirksamen Hinweisgebersystems samt prozessualer Begleitung und rechtlicher Beratung zu eingegangenen Hinweisen.
- Interne Untersuchungen: Planung und Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Verdachtsfällen sowie Erarbeitung und Umsetzung von Folgemaßnahmen (zB Compliance-Maßnahmen).
- Vertretung und Beratung in Verfahren vor Behörden und Gerichten.