Retour bei Wahlkuverts datenschutzwidrig?

Für die Wiederholung der Stichwahl stellt der Gesetzgeber Geheimhaltungsinteressen der Bürger hintan. Ein Beispiel für den in eigenen Sachen freizügigen Umgang der öffentlichen Hand mit dem Datenschutz, den sie sonst streng hält.

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