Amtsgeheimnis ade – neues Recht, neue Pflichten, neue Chancen:
Seit dem 1.9.2025 verpflichtet das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die öffentliche Hand zur Offenlegung von Informationen. Gleichzeitig gilt es, berechtigte Geheimhaltungsinteressen zu schützen. Besonders für staatsnahe private Stellen ist die Rechtslage unübersichtlich. Das IFG ist aber vor allem eines: Eine Frage der Interessensabwägung. Eine fundierte Beratung hilft, Pflichten zu erkennen, Herausforderungen rechtssicher zu meistern und das neue Informationsrecht strategisch zu nutzen.
Unser Beratungsangebot:
- Prüfung/Einreichung von Anfragen
- Geltendmachung von Geheimhaltungsinteressen
- Unterstützung bei der Interessensabwägung, insbesondere an der Schnittstelle zu
- Datenschutz
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Rechte an Geistigem Eigentum
- Compliance-Check (zB von Verträgen) und Schulungen
- Vertretung vor Behörden/Gerichten
Wesentliche Änderungen:
- Verfassungsrechtlich gewährleistetes Informationsrecht für jede/n
- Veröffentlichungspflichten – proaktiv und/oder auf Antrag
- Neues Verfahren zur Rechtsdurchsetzung
- Abwägung von Geheimhaltungs- und Datenschutzinteressen
- Einrichtung eines zentralen Informationsregisters
Folgen für den Markt:
- Folgen bei fehlerhafter Umsetzung: Unrichtige Beurteilung oder Verfahrensführung, kann zu Rechtsstreitigkeiten, (Amts-)Haftungsansprüchen und Reputationsschäden führen.
- Erschwerte Geheimhaltung: Unternehmen müssen damit rechnen, dass Konkurrenten unter Umständen Einsicht in Verträge erhalten (insbesondere Vergabeverfahren und bei der freien Auftragsvergabe).