Autonomes Fahren in Österreich - in der Zukunft angekommen?

Am 11. März trat eine Novelle zur Verordnung "Automatisiertes Fahren" in Kraft. Zum einen wird das automatische Ein- und Ausparken erlaubt, ohne selbst im Auto sitzen zu müssen. Zum anderen ist der Lenker von der Verpflichtung enthoben, die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten.

Autobahn-Assistent mit automatisierter Spurhaltung

Bislang galt, dass das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten ist. Ist ein Fahrzeug mit einem Autobahn-Assistent mit automatisierter Spurhaltung ausgestattet, darf der Lenker den Assistent aktivieren und beide Hände vom Lenkrad nehmen, sobald er auf die Autobahn oder Schnellstraße aufgefahren ist und sich in den fließenden Verkehr eingereiht hat.

Unter einem solchen Assistenten versteht man ein System, das die Längsführung des Fahrzeugs, wie beschleunigen, bremsen, anhalten, Abstandskontrolle und die Querführung des Fahrzeugs zur Spurhaltung mittels automatischer Lenkfunktion auf Autobahnen und Schnellstraßen übernehmen kann. Das System darf aber nicht in Baustellenbereichen verwendet werden. Die Fahraufgaben sind rechtzeitig vor einem Spurenwechsel, vor Baustellenbereichen und vor Erreichen einer Ausfahrt wieder vom Lenker zu übernehmen. Außerdem muss eine Notfallvorrichtung vorhanden sein, mit der das System umgehend deaktiviert oder übersteuert werden kann. Kommt es zu einer kritischen Situation, muss die Notfallvorrichtung unverzüglich betätigt und die Fahraufgaben übernommen werden. Diese Bestimmungen gelten für Personenkraftwagen, Omnibusse und Lastkraftwagen.

Einparkhilfe

Unter "Einparkhilfe" wird ein System verstanden, das die Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken mittels automatischer Lenkfunktion übernehmen kann. Ist das System aktiviert, ist der Lenker des Fahrzeugs nicht nur von der Verpflichtung entbunden, die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, sondern auch davon, den Lenkerplatz einzunehmen. Der Lenker muss sich allerdings in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug befinden und den Ein- oder Ausparkvorgang überwachen. Manche Hersteller bieten dafür spezielle Autoschlüssel oder Apps an.

Auch hier muss eine Notfallvorrichtung vorhanden sein, mit der das System unverzüglich deaktiviert oder übersteuert und – im Falle einer kritischen Situation – sogleich betätigt werden kann. Das System ist nicht auf bestimmte Straßenarten beschränkt und kann daher auf jeder Straße verwendet werden, jedoch nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h. Ferner darf die Einparkhilfe nur in Personen- und Lastkraftwagen der Klasse N1 (zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) verwendet werden.

Weitere Änderungen der Novelle

Vor Testfahrten auf dem hochrangigen Straßennetz besteht nunmehr, neben der Informationspflicht des zuständigen Straßenhalters, eine Informationspflicht des Antragsstellers gegenüber dem örtlich zuständigen Landeshauptmann. Sind Testfahrten auf dem niederrangigen Straßennetzt geplant, ist der Landeshauptmann bis spätestens einen Monat vor Beginn zu informieren. Dieser hat die Möglichkeit binnen eines Monats allfällige Bedenken zu äußern, welchen entsprechend Rechnung zu tragen ist. Außerdem ist das Testen "Autonomer Kleinbusse" – seit Inkrafttreten der Novelle – auch den Betreibern von Kraftfahrlinien gestattet. Ein "autonomer Kleinbus" ist, ein Personenkraftwagen oder Omnibus, der mit einem System ausgerüstet ist, das in der Lage ist, bei einer Geschwindigkeit bis zu 20 km/h alle Fahraufgaben zu übernehmen.

Fazit

Viele Fahrzeuge sind bereits mit Spurhalte-, Abstandassistenten oder einer Einparkhilfe ausgestattet. Während die Nutzung einer Einparkhilfe zum Ein- und Ausparken durch die Neuerungen eine spürbare Ausweitung erfahren hat, sind dem autonomen, freihändigen Fahren durch Beschränkungen der Anbieter Grenzen gesetzt. Bislang gibt es nämlich noch keine Fahrzeuge bzw Systeme, die das freihändige Fahren länger als 30 Sekunden ermöglichen. Das System schlägt Alarm und fordert den Fahrer auf, die Hände wieder ans Lenkrad zu geben.