Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen in der Lieferkette, NIU 2024/47, 2024
MANZ Verlag
Am 24.4.2024 stimmte der Rat der Europäischen Union der Europäischen Lieferketten-Richtlinie zu. Sie schreibt umfassende Sorgfaltspflichten und die Schaffung einer „Lieferketten-Policy“ für Unternehmen in der EU vor. Zur wirksamen Durchsetzung dieser Vorschriften sind verwaltungsrechtliche Sanktionen vorgesehen, nicht jedoch strafrechtliche. Können österreichische Unternehmen im Rahmen ihrer Lieferketten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere durch Beteiligung oder Bestimmung zu menschenrechtswidrigen Handlungen? Diese Frage ist weiterhin primär anhand der Normen des österreichischen Strafrechts zu beantworten.
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