Eine Buchhalterin zweigte Geld von einer GmbH ab, in der ein internes Kontrollsystem fehlte. Für den Schaden muss laut OGH der Ex-Geschäftsführer aufkommen. Mehr dazu hier: Geschäftsführer haftet für Schäden durch fehlende interne Kontrolle - Wirtschaftsrecht - derStandard.at › Recht
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