Die Besonderheiten der Haftung im Bankenaufsichtsrecht erkennen
Die Bankenaufsicht ist ein wesentlicher Teil der hoheitlichen Wirtschaftsaufsicht. Demnach haftet der Bund dem Geschädigten für Mängel in diesem Bereich aus dem Titel der Amtshaftung. Obwohl diese Haftung grundsätzlich schadenersatzrechtlicher Natur ist, gibt es im Bankenaufsichtsrecht viele Besonderheiten, die Sie beachten müssen. Auch der OGH befasst sich seit mehreren Jahrzehnten laufend mit diesem Thema - seine Entscheidungen waren aber von Beginn an sehr umstritten. Dadurch wurde schließlich auch noch der Gesetzgeber dazu bewegt, eine (vermeintliche) Klarstellung abzugeben.
Umso wichtiger ist die erstmalige systematische Darstellung der komplexen Rechtslage, die Ihnen das Werk „Amtshaftung für mangelhafte Bankenaufsicht“ bietet: Neben Antworten auf die vielen unterschiedlichen Fragen, die sich aus der Verschränkung von Schadenersatzrecht, Amtshaftungsrecht und Bankenaufsichtsrecht ergeben, finden Sie in dieser Bearbeitung auch neue Überlegungen zum Schutzzweck bei der Bankenaufsicht und bei der Bankenabwicklung.
Auch in der Praxis dient Ihnen das Werk als wichtige Grundlage, denn der Rechtsprechung lässt sich entnehmen: Es geht um viel Geld und um viele - ganz unterschiedliche - (potenziell) Geschädigte.
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