Pressemeldungen

14.07.2022

Verkauf der Funkturm-Sparte der Deutschen Telekom: DORDA berät Käufer in Österreich bei großem Infrastrukturdeal

DORDA hat als österreichische Rechtsvertretung die amerikanische DigitalBridge Group, Inc. beraten, welche heute bekannt gab, dass die mit ihrer Investmentmanagement-Division verbundenen Fonds (gemeinsam “DigitalBridge”), zusammen mit Brookfield Infrastructure und dessen institutionellen Partnern (gemeinsam “Brookfield”), eine Vereinbarung über den Erwerb einer 51%igen Beteiligung an der GD Towers abgeschlossen hat.

In der Transaktion wurde GD Towers, das Mobilfunkmastengeschäft der Deutschen Telekom AG, auf konsolidierter Basis, einschließlich der Übernahme aller Nettoverbindlichkeiten, mit EUR 17,5 Milliarden bewertet.

GD Towers, Deutschlands größtes Tower-Unternehmen, besitzt in Österreich über 7.000 Funktürme und Kommunikationsstandorte; in Deutschland besitzt und betreibt es mehr als  33.000 Funktürme und Kommunikationsstandorte. GD Towers wird von einem unabhängigen Managementteam geleitet, das über jahrzehntelange Erfahrung mit europäischen Tower-Unternehmen verfügt und eine Erfolgsbilanz mit beständigem Wachstum und stabilen Cashflows vorweisen kann. Das hochwertige Portfolio von GD Towers wird über einen Ankermietvertrag mit der Deutschen Telekom, die nach Durchführung dieser Transaktion eine Minderheitsbeteiligung von 49 % an GD Towers behalten wird, unterstützt.

Ein großes und erfahrenes Team von über 25 DORDA-Anwälten zeichnete für die Umsetzung dieses bedeutenden Infrastruktur-Deals am österreichischen Markt verantwortlich. Unter der Leitung von Partner Andreas Mayr (M&A) im DORDA-Team mit an Bord: Gunnar Pickl (Construction & Infrastructure), Thomas Angermair (Employment Law), Stefan Artner (Real Estate Law), Christoph Brogyanyi (Corporate Law), Heinrich Kühnert (Competition and Antitrust, Energy Law, Telecommunications Law), Bernhard Müller (Public Law, Regulatory Law, Telecommunications Law), Veit Öhlberger (Contract Law), Nino Tlapak (Data Protection, IT-Law, Intellectual Property Law), Paul Doralt (Tax Law), Andreas Seling (Intellectual Property Law, IT-Law), Patricia Backhausen (M&A), Florian Nikolai (M&A), Florina Thenmayer (Employment Law), Julia Haumer-Mörzinger (Real Estate, Tenancy Law, Construction Law), Alexandra Ciarnau (IT Law and Data Protection, Intellectual Property Law), Julia Haunold (Corporate Law), Magdalena Nitsche (Insurance Law), Stanislav Nekrasov (Tax Law), Philipp Pärtan (M&A), Isabel Maurer (M&A), Philipp Fedan (M&A), Michael Hardt (Data Protection, IP/IT), Angelika Holzer (Corporate Law), Mirko Marjanovic (Competition and Antitrust Law, Foreign Direct Investment Control, Telecom and Energy Law), Vivien Lux (Real Estate, Construction) und Jia Zhou (Real Estate Law, Tenancy Law, Construction & Infrastructure).

07.07.2022

Neubauprojekt für Familien in der Donaustadt: ARWAG vertraut bei Transaktion auf DORDA Rechtsanwälte

Die ARWAG Wohnpark Errichtungs-, Vermietungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H hat an die ERSTE Immobilien KAG ein Wohnneubauprojekt in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien im Rahmen eines Asset Deals verkauft. Auf der Liegenschaft in der Groß-Enzersdorfer Straße 66-72 im 22. Wiener Gemeindebezirk, entsteht das Neubauprojekt „Der Ballon“ mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 15.700 m² (inkl. gewichteter Freiflächen). Das Projekt umfasst 201 Mietwohnungen in der Größe von 55m2 bis 108m2, die teilweise über Eigengärten, Balkone oder Terrassen verfügen.

Rechtlich beraten wurde die ARWAG Wohnpark Errichtungs-, Vermietungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H bei der Transaktion durch Stefan Artner, Leiter der Real Estate Practice Group von DORDA Rechtsanwälte. Die im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens vermittelte Transaktion wurde von der EHL Investment Consulting durchgeführt. Über den Kaufpreis wurde zwischen den Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.

Vorstandsdirektor der ARWAG, Christian Raab, über die Transaktion: „Mit der ERSTE Immobilien KAG wurde ein solider Käufer gefunden und durch das Team von DORDA Rechtsanwälte effizient rechtlich umgesetzt. Das Projekt ist mit seinem ausgewogenen Wohnungsmix, der familienfreundliche und flexible Grundrisse berücksichtigt, ein neues Highlight im 22. Bezirk und bereichert die Umgebung jetzt schon.“

"Wir freuen uns, dass wir die ARWAG beim Verkauf der Liegenschaft in einem der wachstumsstärksten Bezirke Wiens und damit ihrer Aufgabe, leistbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen, unterstützen konnten", so Stefan Artner, der für die Transaktion unter Mitwirkung von Rechtsanwaltsanwärter Alexander Capka bei DORDA verantwortlich zeichnete.

Für das Objekt liegen eine IBO ÖKOPASS Objektbewertung und eine ÖGNB-Zertifizierung mit 808 Punkten vor.

Mehr Informationen zum Bauprojekt finden Sie hier.

01.06.2022

DORDA begleitet Heinekingmedia erfolgreich beim Markteintritt in Österreich

Die deutsche Heinekingmedia GmbH übernahm per 8. April 2022 das österreichische Unternehmen für Medientechnik, AV-Distribution und Systemintegration J. Klausner Professional Multimedia GmbH. Beim damit verbundenen Markteintritt in Österreich begleitete das M&A-Team von DORDA, unter der Leitung von Martin Brodey, Managing Partner, federführend diese Akquisition.

Das Team von DORDA setzte sich weiters aus Clemens Semelmayer (Rechtsanwaltsanwärter, M&A) und Patricia Backhausen (Rechtsanwältin, M&A) zusammen.

Martin Brodey zum erfolgreichen Abschluss: "Wir freuen uns sehr, unserer Mandantin, heinekingmedia, beim Markteintritt in Österreich erfolgreich beraten zu haben. Durch den Erwerb der J. Klausner Professional Multimedia GmbH ist ein strategisch wichtiger Grundstein dafür gelegt worden."

Heinekingmedia ist in Deutschland ein Pionier und Marktführer in den Bereichen Digital Education und Communication and Collaboration. Die in Hannover ansässige Firma entwickelt und vertreibt Lösungen für Bildschirmkommunikation, Professional Secure Messaging und weitere IT-Services. Im Fokus für den Vertrieb stehen die Märkte Bildung, Unternehmen (B2B), Einzelhandel sowie Behörden und öffentliche Einrichtungen. Zum Produktportfolio gehören beispielsweise Hard- und Software-Lösungen aus dem Bereich Unified Communications and Collaboration (UCC) sowie Content-Lösungen. Heinekingmedia hat in Deutschland allein im Bildungssektor rund 10.500 Schulen als Kunden und mehr als 1.5 Millionen Messaging-Nutzer auf eigenen Plattformen.

J. Klausner Professional Multimedia bleibt eine eigene Marke, das Management und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in ihren aktuellen Funktionen und Rollen übernommen. Das gilt auch entsprechend für Verträge mit Partnern und Kunden. Heinekingmedia übernahm 100 Prozent der Anteile bei J. Klausner Professional Multimedia.

Die Berater von J. Klausner Professional Multimedia waren macx. Walther Transaction (München, M&A), Baker McKenzie (München/Wien, Recht) und Marsoner und Partner GmbH (Innsbruck, Finanzen/Steuern).

25.05.2022

DORDA erhält eine neue Rechtsanwältin

Mag Julia Haunold (28) ist seit März 2022 Rechtsanwältin bei DORDA. Die gebürtige Wienerin mit ungarischen Wurzeln war bereits während ihres Studiums und der Gerichtspraxis als Trainee bei DORDA tätig, sammelte aber auch Erfahrungen in anderen renommierten Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien sowie in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens. Ab August 2017 war Julia Haunold Rechtsanwaltsanwärterin bei DORDA und im Team um Mag Christoph Brogyányi tätig. Julia Haunold ist auf Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät nationale und internationale Mandanten unter anderem bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Corporate Governance von Kapital- und Personengesellschaften, bei (grenzüberschreitenden) Umstrukturierungen, Kapitalmaßnahmen, bei Fragen der Organhaftung sowie im Bereich der Kapitalmarkt-Compliance.

"Wir freuen uns sehr, dass Julia unsere Corporate und Capital Markets Practice Group weiterhin unterstützt und nun auch als Rechtsanwältin verstärkt. Mit ihrer fachlichen Expertise und ihrer bereits großen Erfahrung ist sie eine wichtige Stütze unseres Teams. Aufgrund ihres Spezialwissens und ihrer pointierten Beratung ist Julia vor allem auch eine verlässliche Partnerin unserer Mandanten", so Christoph Brogyányi.

19.05.2022

Erneuter Erfolg für DORDA bei den LMG Life Sciences Awards 2022

Mit 8 Nominierungen und 4 gewonnenen Preisen konnte die DORDA Health & Life Science Group, geleitet von Francine Brogyanyi, wiederum Ihre Stärke in diesem Bereich beweisen.

DORDA wurde nicht nur als Central Europe Firm of the Year und EMEA Competition & Antitrust Firm of the Year ausgezeichnet, es dürfen sich auch Heinrich Kuehnert (Competition & Antitrust Lawyer of the Year) und Andreas Seling (non-IP Litigation Rising Star) über Awards freuen.

Über LMG

Die Komplexität biowissenschaftlicher Produkte erfordert ein breites Spektrum an juristischem Fachwissen in vielen Disziplinen. Von der behördlichen Genehmigung oder Patentanmeldung bis hin zu Kooperationstransaktionen oder Produkthaftung spielen Juristen eine wichtige Rolle bei der Begleitung eines Produkts durch seinen Lebenszyklus.

Darüber hinaus erfordern Produkte, die von Biotechnologie-, Pharma-, Medizintechnik- und Agrartechnikunternehmen entwickelt werden, ein ausgefeiltes wissenschaftliches Verständnis.

LMG Life Sciences hat es sich zum Ziel gesetzt, Anwälte und Kanzleien in einer Weise zu präsentieren, die sowohl den Besonderheiten des Rechtsmarktes als auch der Life-Sciences-Branche gerecht wird.

19.04.2022

DORDA setzt auch bei Legal 500 den Aufwärtstrend der letzten Jahre fort

Auch dieses Jahr konnten sich die Experten von DORDA über Top-Platzierungen bei Legal 500 freuen.

Axel Anderl (Partner, TMT), Stefan Artner (Partner, Real Estate) und Andreas M. Mayr (Partner, Capital Markets) wurden wiederholt in die Legal 500 – Hall of Fame gewählt und erhielten damit die höchste Auszeichnung.

Heinrich Kühnert (Partner, Competition & Antitrust) ist direkt als "Leading Individual" neu in EU und Competition eingestiegen. Weiters hervorzuheben sind Magdalena Brandstetter (Partner, Real Estate) und Nino Tlapak (Partner, IT/IP – Data Protection) als neu eingestiegene "Next Generation Partner".

Über den Status "Rising Star" dürfen sich erstmals Patricia Backhausen (Rechtsanwältin, M&A) und Alexander Karl (Rechtsanwalt, Dispute Resolution: Commercial Litigation) freuen.

Zitat, veröffentlicht auf legal500.com: "DORDA has a deep bench, and from practice and firm leadership through the associate ranks, the DORDA team not only brings subject matter expertise, but transparency and pragmatism to their analysis."

Zudem konnte DORDA in den sechs Fachgruppen Data Privacy & Data ProtectionDispute Resolution: Arbitration and MediationDispute Resolution: Commercial Litigation, Intellectual Property, Real Estate und TMT "Tier 1" Rankings erzielen. 12 Practice Areas wurden als "Recommended" definiert, sieben Partner dürfen sich "Leading Individuals" nennen. Insgesamt sieben "Rising Stars" komplettieren die umfassende Erwähnung von DORDA.

Das gesamte DORDA-Team ist stolz und gratuliert!

15.04.2022

Techplattform und Influencer Scale-up influence.vision starten mit Hilfe von DORDA in eine neue Dimension

influence.vision setzt auf DORDA Know-how bei der erfolgreichen Transaktion mit der Banijay Deutschland Gruppe.

Das im Jahr 2017 von Florian Bösenkopf und Branko Markovic gegründete österreichische Scale-up influence.vision vernetzt Brands und Influencer auf einem gemeinsamen Marktplatz. Das Unternehmen setzt dabei auf ein breites Netzwerk von Influencern und Content Creators, die ihre kreativen Angebote ergänzend zu ihrem Engagement und ihrer Reichweite über die Plattform direkt an den Kunden pitchen können. Neben der Plattform, bietet influence.vision auch eine individuelle Kampagnen-Beratung sowie ein integriertes Reporting zur Messung der Conversion- und Kampagnenziele. Das Scale-up tritt hier völlig Social Media agnostisch auf und arbeitet mit Creators auf YouTube, TikTok, Instagram, Podcast und Facebook zusammen. Mittlerweile hat influence.vision Kunden in ganz Europa und ist in Österreich, Deutschland und Kroatien vertreten.

Unter der Leitung der beiden DORDA M&A-Experten, Jürgen Kittel (Partner) und Lukas Herrmann (Anwalt) mit Unterstützung des DORDA Kartellrechtsexperten, Heinrich Kühnert, konnte die Transaktion von influence.vision mit Banijay erfolgreich abgeschlossen werden. DORDA beriet neben der Gesellschaft selbst, auch drei Business Angel beim Verkauf an Banijay.

Jürgen Kittel dazu: "Im Namen des DORDA Teams freue ich mich sehr über den erfolgreichen Abschluss und der damit einhergehenden Vision der beiden Unternehmen, Influencer Marketing und die Creator Economy auf ein neues Level zu heben." Lukas Herrmann ergänzt: "Nachdem ich die beiden Gründer nun schon seit 26 bzw 22 Jahren kenne, war der Deal natürlich etwas ganz Besonderes für uns alle. Vor allem auch deshalb, weil wir die Gesellschaft bereits beim Einstieg der Styria Media Group Ende 2018 unterstützen durften. Im Zuge der Verhandlungen konnten wir das Banijay Team gut kennen lernen und sind davon überzeugt, dass Banijay der richtige Zukunftspartner für influence.vision ist."

Florian Bösenkopf dazu: "Gerade als junges Startup ist es eine besondere Herausforderung neben dem operativen Geschäft so einen Deal über die in diesem Fall, sprichwörtliche Bühne, zu bringen. Ohne die Unterstützung von Lukas und Jürgen bzw dem gesamten DORDA Team wäre das unmöglich gewesen. Wir haben uns zu jedem Zeitpunkt ausgezeichnet beraten gefühlt und wurden perfekt durch den Prozess geführt. Besonders die pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise von DORDA hat uns überzeugt.“

Branko Markovic: "Die Zusammenarbeit mit DORDA bedeutet für uns nicht nur eine absolut professionelle und lösungsorientiertes Beratungsleistung zu erhalten - wir erhalten vor allem auch "Peace-of-Mind". Zu wissen, dass jemand bedingungslos unsere Interessen auf höchstem Niveau vertritt, ist einfach unbezahlbar! Lukas und Jürgen sind einfach auf allen Ebenen souverän und schaffen es mit ihren pragmatischen Lösungen in allen Situationen zu überzeugen."

Auf der Seite von Banijay waren Arno L. Eisen und Philipp Krüger von der deutschen Anwaltskanzlei NEEF LEGAL RECHTSANWÄLTE als langjährige, lokale Anwälte von Banijay involviert – ebenso wie Michael Gaul, Head of Legal Banijay Gemany. Als Local Counsel Österreich berieten mit Philip Rosenauer (Counsel) und Rainer Kaspar (Partner), zwei M&A- Experten von PHH Rechtsanwälte.

25.03.2022

Glasfaserausbauprojekte in der Praxis

Anlässlich des am 23.3.2022 gestarteten zweiten Fördercalls aus der Breitbandmilliarde, gingen die Digital Industries Group Experten von DORDA, Patricia Backhausen, Heinrich Kühnert und Bernhard Müller im aktuellen online-Talk auf Praxisthemen bei Glasfaserprojekten ein.

Der Ausbau von Next Generation Access Networks ist ein wichtiger Grundpfeiler, um 5G, Internet of Things und generell höhere Bandbreiten besser verfügbar zu machen. Bislang hinkt Österreich beim Glasfaserausbau jedoch hinterher. Das soll sich nach der Breitbandstrategie 2030 der Bundesregierung ändern.

Patricia Backhausen, Rechtsanwältin im M&A Bereich und Co-Leiterin der DORDA Digital Industries Group, Heinrich Kühnert, Partner und Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte bei DORDA, und Bernhard Müller, Partner und Experte für Telekom- und Energierecht, Vergaberecht, Umweltrecht und Regulierungsrecht luden gemeinsam zum Digital Industries Talk ein.

Sie gaben dabei einen Überblick über die wirtschaftlichen Herausforderungen bei der Realisierung von Bauprozessen in der Praxis, über den derzeitigen Stand des Breitbandausbaus, informierten über die Breitbandstrategie des Bundes und aktuelle Förderungen sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau.

Bernhard Müller ging dabei ausführlich auf die notwendigen straßenrechtlichen Genehmigungen ein: "Auch wenn wir in Österreich – anders als in Deutschland – keine explizite gesetzliche Grundlage für kostengünstigere Ausbaumethoden wie Microtrenching haben, hat sich diese Ausbaumethode in Österreich (bis auf Wien) mittlerweile weitgehend etabliert". Heinrich Kühnert ergänzt: "Die derzeitigen Förderungen OpenNet und Access zielen vor allem darauf ab, in dünn besiedelten Gebieten den Ausbau von Gigabit-fähigen Verbindungen schnell voranzutreiben. Der Förderungssatz von 50% kann dabei auf bis zu 65 % angehoben werden, wenn das Vorhaben zur Flächendeckung führt."

Fazit ist, so Patricia Backhausen: "Glasfaserprojekte können auf ganz unterschiedliche Weise gestaltet werden, sowohl in Österreich als auch in Europa haben sich hier bereits verschiedene Modelle etabliert. Wichtig ist vor allem eine sehr gut vorbereitete Planung sowie die möglichst frühe Einbindung der jeweiligen Stakeholder, da dies entscheidend für den Erfolg der Projekte ist."

24.03.2022

EuGH Urteil vom 24.3.2022: Keine verpflichtende zusätzliche Speichermedienabgabe für Cloud-Dienste

DORDA Partner Axel Anderl erwirkt mit seinem Team eine Leitentscheidung des EuGH zum Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers bei der Einhebung von Speichermedienvergütung.

Speichert eine Privatperson Daten in einer Cloud, hat der Diensteanbieter keine gesonderte Speichermedienvergütung dafür zu bezahlen. Das hat der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist grundsätzlich seinem Schöpfer vorbehalten. In Österreich hat dennoch jedermann das Recht, Kopien von solchen Werken zum privaten Gebrauch anzufertigen. Damit sind Szenarien abgedeckt, in denen Personen mit ihrer Stereoanlage und einer leeren Tonbandkassette Musik aus dem Radio aufnehmen oder urheberrechtlich geschützte Inhalte zB auf USB-Sticks oder Mobiltelefonen abspeichern.

Als Ausgleich für dieses Recht heben Verwertungsgesellschaften eine Abgabe ein. Sie wird als Speichermedienvergütung bezeichnet. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt sind dabei Speichermedien jeder Art, die in Österreich gewerbsmäßig in den Verkehr gelangen. Daraus lässt sich schließen, dass nur der Verkauf von physischen Datenträgern abgabepflichtig sein soll. Das bloße Anbieten von Cloud-Speicher fällt demgegenüber nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter die Vergütungspflicht.

Die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana hat diesbezüglich in einem Musterverfahren Klage gegen einen deutschen Cloud-Speicher-Anbieter erhoben. Nach Ansicht der Austro-Mechana sei auch das Bereitstellen von Speicherplatz in der Cloud von Deutschland aus nach Österreich ein "Inverkehrbringen von Speichermedien in Österreich" und damit vergütungspflichtig. Aber selbst, wenn die österreichische Regelung nicht so zu lesen sei, müsse auf Basis der geltenden EU-Rechtslage dennoch zwingend eine Abgabe für Cloud-Speicher geleistet werden - unabhängig vom nationalen Gesetzeswortlaut.

Die erste Instanz, das Handelsgericht Wien, hatte diese Ansicht mit Hinweis auf die österreichische Gesetzeslage und dem sichtbaren Willen im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Wien, hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Dieser erteilte der Interpretation der Austro-Mechana nun eine Absage: Zunächst hält er fest, dass auch Vervielfältigungen in der Cloud von der Privatkopieausnahme gedeckt seien. Dementsprechend gebühre den Urhebern auch hierfür ein "gerechter Ausgleich".

Allerdings haben die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen, wie eine dahingehende Abgabe umzusetzen ist: Schließlich seien für die Erstellung einer Privatkopie in der Cloud mehrere Vervielfältigungshandlungen auf miteinander verbundenen Endgeräten erforderlich. Der nationale Gesetzgeber könne daher auch bei nur einem Gerät in dieser Gerätekette ansetzen und die Abgabe zB an das physische Inverkehrbringen des Endgeräts knüpfen, wenn dadurch der geforderte "gerechte Ausgleich" gewährleistet ist. Deshalb bestehe auch keine Pflicht, eine zusätzliche Abgabe für Cloud-Dienste einzuführen. Zwar können die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Speichermedienabgabe berücksichtigen, dass bestimmte Geräte auch für Cloud-Speicherungen genützt werden können. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Abgabe, soweit sie mehrere Geräte für die Herstellung einer einzigen Privatkopie betrifft, nicht über den möglichen Schaden für die Rechtsinhaber hinausgeht. De facto mahnt der EuGH damit zur Zurückhaltung bei der Einführung zusätzlicher Abgabenpflichten, da sonst eine Gefahr von Überkompensationen der Rechteinhaber drohe.

Axel Anderl, Managing Partner und Leiter der Praxisgruppe IP, IT und Datenschutz sowie der Digital Industries Group, schritt vor den nationalen Gerichten und dem EuGH für den Cloud-Anbieter ein. Er begrüßt die klaren Worte des Gerichtshofs: "Die Frage des Umfangs der Speichermedienvergütung ist seit Jahren Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem EuGH. Mit der vorliegenden Entscheidung wurde nun erstmals über die Frage einer verpflichtenden Ausdehnung auf Cloud-Dienstleistungen abgesprochen und dem einen Absage erteilt. Zudem wurde nochmals der große Spielraum der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der gerechten Vergütung bestätigt." Axel Anderl wurde von Ida Woltran, Associate in seinem Team, unterstützt.

22.03.2022

Erneut Spitzenplatzierungen im aktuellen Chambers Europe 2022 Ranking für DORDA

DORDA Practice Areas konnten unter anderem in der bei Chambers neuen Kategorie Healthcare & Life Sciences sowie den Bereichen Corporate/M&A, Dispute Resolution und TMT: IT Band 1 Rankings erzielen. 

DORDA Rechtsanwälte freut sich erneut über Top-Platzierungen im Rahmen des diesjährigen Chambers Europe Rankings. Dabei ist neben den Spitzenrankings der Fachgruppen besonders das Band 1 Ranking von Francine Brogyányi, Leiterin der DORDA Health & Life Science Group, zu erwähnen. Sie hat es geschafft, in der von Chambers Europe neu ausgeschriebenen Kategorie "Health & Life Sciences" gleich beim ersten Mal das "Band 1 Ranking" sowohl für sich als auch den Fachbereich zu sichern.

Chambers and Partners ist ein unabhängiges Marktforschungsunternehmen, das in 200 Rechtsordnungen tätig ist und detaillierte Rankings und Einblicke in die Arbeit von weltweit führenden Anwälten liefert.

Chambers Europe hat folgendes Zitat eines bestehenden Mandanten von Francine Brogyányi veröffentlicht: "Francine Brogyányi is very responsive, pragmatic and strong at making decisions which she will then also carry. As the client you don't just get a list of ifs and thens but she also really supports you with decisive statements. She has a risk-based approach where necessary but remains focused on the commercial context."  

Neben Francine Brogyányi haben auch Axel Anderl (TMT: IT und IP), Martin Brodey (Corporate/M&A), Florian Kremslehner (Dispute Resolution: Litigation), Stefan Artner (Real Estate) und Andreas Zahradnik (Banking & Finance: Regulatory) Top-Rankings in Band 1 erzielt.

Insgesamt ist DORDA in 15 Kategorien bei Chambers Europe 2022 gerankt. Darüber hinaus können sich 23 DORDA Experten über 32 individuelle Rankings freuen.

Das gesamte DORDA-Team gratuliert!

11.03.2022

Immer up-to-date mit dem DORDA DSGVO Clarity Talk

Neben dem Aufzeigen von gangbaren Lösungswegen beim Einsatz von US Providern, haben unsere DORDA Datenschutzexperten die knapp 120 Teilnehmer wie gewohnt mit Updates aus der Rechtsprechung versorgt.

In der letzten Ausgabe unserer quartalsweisen DORDA DSGVO Clarity Talks haben unsere Datenschutzexperten Axel Anderl, Felix Hörlsberger, Nino Tlapak, Alexandra Ciarnau und Alona Klammer den Schwerpunkt des Seminars bewusst auf die Aufarbeitung der im Jänner ergangenen Entscheidung der DSB zum Einsatz von Google Analytics gelegt. Dies aber gewohnt mit einem bewusst praxisorientierten Zugang und dem erforderlichen Blick über den Tellerrand: Was bedeutet das für den Einsatz von anderen US Providern? Wie gehe ich mit potentiellen Zugriffen durch Sub-Verarbeiter um? Dazu haben Nino Tlapak und Axel Anderl unserer DSGVO Community Lösungswege aufgezeigt und viele Praxisfragen beantwortet.

Darauf aufbauend hat Alona Klammer durch die zuletzt ergangenen Entscheidungen zu Cookies, TCF und Google Fonts geführt und den praktischen Monitoring- und Handlungsbedarf zusammengefasst. Felix Hörlsberger gab unseren Online-Gästen sodann den traditionellen Überblick über ausgewählte Verwaltungsstrafverfahren quer durch Europa, um die Awareness für potentielle Stolper- und Haftungsfallen zu erhöhen. Zum Abschluss hat Alexandra Ciarnau noch die wichtigsten Erkenntnisse aus den zuletzt erlassenen Guidelines des EDSA zum Auskunftsrecht zusammengefasst.

Nino Tlapak, Partner und Co-Head des Datenschutzteams: "Aufgrund der aktuellen COVID-Zahlen mussten wir leider ein weiteres Mal zur Gänze auf das virtuelle Format zurückgreifen. Umso mehr freuen wir uns aber über den andauernden Zuspruch, die aktive Teilnahme und vor allem den Austausch mit unseren Zuhörern – im Frühjahr starten wir dann wieder mit der hybriden Variante durch". Axel Anderl, Managing Partner und Leiter der DORDA Digital Industries Group, ergänzt: "Und wir geben die Hoffnung nicht auf, dass wir dann schon über das neue Privacy Shield Abkommen und/oder die endlich finale Fassung der ePrivacyVO berichten können. Aber selbst ohne, haben uns die letzten 4 Jahre DSGVO gezeigt: Es bleibt spannend!".

Aktuelles zum Thema Datenschutz gibt es neben unserem regelmäßigen Newsletter auch zum Nachhören im Rechtspodcast von DORDA "Clarity Talk on Air".

09.03.2022

women@DORDA Weltfrauentag

Warum dieser Tag immer wieder auf's Neue gefeiert gehört - Let us make 8th March just every day!

Der 111. Weltfrauentag hat uns in unseren Diskussionsrunden im Rahmen des women@DORDA Weltfrauentages gezeigt, dass der Weg zur Gleichberechtigung weiterhin herausfordernd ist. Statistiken belegen, dass während der Pandemie vor allem Frauen die Kinderbetreuungspflicht übernommen haben, nebst ihrem Job im Homeoffice. Aber auch Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleiche berufliche Aufstiegschancen sowie Lohngleichheit sind aktueller denn je. Dabei ist es wichtig, den Weltfrauentag und den Equal Pay Day nicht nur als Symbol zu sehen, sondern in allen unseren Werten und Taten Equality miteinzubeziehen und zu leben.

Welche Anforderungen die "Generation Z" an ihre (künftigen) Arbeitgeber:innen haben, wurde im Realitätscheck von Magdalena Brandstetter, Partnerin und HR-Co-Geschäftsführerin bei DORDA hinterfragt. Es diskutierten Elisa Aichinger, Partnerin Deloitte Österreich, Dora Bertrandt, Founderin Paragraphinnen, Martina Ernst, Founderin SalaryNegotiations sowie Elena Lanmüller, Rechtsanwaltsanwärterin bei DORDA.

Das Handlungs- und Werteprinzip Nachhaltigkeit beschäftigte die zweite Diskussionsrunde der online-Veranstaltung "Frauen schaffen Zukunft". Natascha Glanzer-Fürst, Co-Founderin Abundance Gate, Kosima Kovar, CEO & Founderin Sgreening und Nadine Widermann-Ondrej, Abteilungsleiterin im BMF diskutierten unter der Moderation von Alexandra Bolena, Founderin Bolena Impact-Investments, über mögliche Impulse zur unternehmerischen Nachhaltigkeit.

In der letzten Diskussionsrunde des women@DORDA Weltfrauentages gingen Francine Brogyányi, Managing Partnerin und Leiterin women@DORDA, gemeinsam mit Gabriele Költringer, Geschäftsführerin der FH Technikum Wien, Eva Komarek, General Editor for Trend Topics Styria Media Group und Heiner Thorborg, Excellence in Executive Search, Founder Generation CEO und Buchautor unter der Leitung von Magdalena Nitsche, Rechtsanwältin bei DORDA und Co-Leiterin women@DORDA, der Frage nach "Oben ohne: Warum es keine Frauen in unseren Chefetagen gibt".

Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten die Organisatorinnen des women@DORDA Weltfrauentags an diesem Nachmittag online begrüßen.

Magdalena Nitsche"Der Weltfrauentag hat an Bedeutung nicht verloren – im Gegenteil: Gender Bias (oft auch unbewusst) steht tatsächlicher Chancengleichheit nach wie vor im Weg. Hier gilt es besonders anzusetzen, Bewusstsein zu schaffen und Lösungen zu entwickeln."

Francine Brogyányi ergänzt: "Es ist mir ein Anliegen, den Weltfrauentag gemeinsam mit dem gesamten DORDA-Team als tatsächliche Feier unserer Arbeit im Bereich Gender Equality, die wir das ganze Jahr leisten, zu zelebrieren.  So werden wir bei women@DORDA auch dieses Jahr weiter unser Mentoring Programm fortsetzen, die bestehenden Kooperationen, wie mit den "Paragraphinnen" und dem "Unternehmerinnen Award" sowie viele weitere Initiativen intern und extern vorantreiben. Alles mit dem Ziel DORDA zu einem noch diverseren Unternehmen zu machen!"